Wer kennt die Gesetze bei der Raubfischangelei in Sachsen ?

  • Hallo zusammen


    ich möchte gern in Sachsen auf Raubfisch angeln.


    Das ich nur eine Angel zum Spinnen benutzen darf ist mir ja klar.


    Aber wenn ich Raubfische auf Grund und toten Köderfisch angeln möchte mit wieviel Ruten darf ich dann angeln ?Mit einer Rute oder mit zwei Ruten?


    Ich bin mir nicht schlüssig und gefunden habe ich in der 4. Fischereiverordnung auch nichts.


    Weiß jemand von euch Bescheid ?


    Petri Heil


    Mielchen

  • Abweichungen von DAV oder Pachtgewässer können auftreten.
    Kuckst du unter DAV- Landesverband, hast du Informationen zur aktuellen Änderund des Gesetzes.
    Sonst mußt du dich beim dementsprechenden Pächter erkundigen, manchmal, mir war so, kannst du auch mit 3 Ruten fischen.
    Und wenns einer besser weiß dann bitte genauer schreiben ;)

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