Hallo zusammen
ich möchte gern in Sachsen auf Raubfisch angeln.
Das ich nur eine Angel zum Spinnen benutzen darf ist mir ja klar.
Aber wenn ich Raubfische auf Grund und toten Köderfisch angeln möchte mit wieviel Ruten darf ich dann angeln ?Mit einer Rute oder mit zwei Ruten?
Ich bin mir nicht schlüssig und gefunden habe ich in der 4. Fischereiverordnung auch nichts.
Weiß jemand von euch Bescheid ?
Petri Heil
Mielchen