Wollte das ganze zwar mal während meines Lehrganges zur Fischerprüfung fragen, aber irgendwie is es durch gerutscht ...
Ich bekomme im Sommer Besuch aus den USA und wollte mit ihm Angeln gehen. Er besitzt einen gültigen Fischereischein seines Bundesstaates (den muss man dort einmal im Jahr käuflich erwerben).
Angehöriger eines Fischereivereines (ist dort selten) ist er nicht. Nun meine Frage: Muss ich da vorab
was organisieren bzw. bekommt er hier (Bayern) überhaupt einen Erlaubnisschein?
Rechtliche Frage zum Erlaubnisschein
-
-
In Bayern besteht die Möglichkeit für Ausländer einen befristeten Gastangelschein zu beantragen. Ausgestellt wird er bei der Gemeinde/Stadtverwaltung. Damit es keine bürokratischen Verzögerungen gibt, solltest Du Dich, am besten mit den entsprechenden Kopien bewaffnet, möglichst frühzeitg dort informieren.
Lass Dich nicht beirren, es ist möglich, auch wenn der Amtsschimmel keine Lust hat sich zu bewegen!
-
moin,
Andal hat ganz recht. Mit seinem "Ami-Schein" zur Gemeinde und die stellen Ihm für ca. 25Euro eine Jahreserlaubnis aus, in welcher er sich aber für 3 Angelmonate entscheiden muss.Gruss
Rainer
-
-
Yep, so ist es. Hab gestern angerufen. Das ganze kostet EUR 22,50 und ist für 3 Monate gültig. Teures Vergnügen, wenn man bedenkt, dass bei uns der Erlaubnisschein auch noch EUR 8,00 kostet - mein Besuch ist ja nur 2 Wochen da und wir werden bestimmt nicht jeden Tag zum Angeln gehen. Das lob ich mir die USA - Gastanglerschein für 2 Wochen kaufen und das wars. Naja, deutsche Bürokratie ...
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!