Wollte das ganze zwar mal während meines Lehrganges zur Fischerprüfung fragen, aber irgendwie is es durch gerutscht ...
Ich bekomme im Sommer Besuch aus den USA und wollte mit ihm Angeln gehen. Er besitzt einen gültigen Fischereischein seines Bundesstaates (den muss man dort einmal im Jahr käuflich erwerben).
Angehöriger eines Fischereivereines (ist dort selten) ist er nicht. Nun meine Frage: Muss ich da vorab
was organisieren bzw. bekommt er hier (Bayern) überhaupt einen Erlaubnisschein?
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