Zelt oder Wetterschutz ?

  • Hallo !


    Gab es in der Blinker eigentlich schon mal einen Bericht über den Unterschied bzw. die Gesetzesgrundlagen zwischen Zelt und Wetterschutz ?


    Mich würde das mal brennend interessieren wie das in Deutschland eigentlich so gehandhabt wird !


    Ist ein Schirm mit Wrap schon ein Zelt ?
    Ist ein richtiges Angel-Zelt (Fox, Trakker, etc) ein Zelt oder ein Wetterschutz ?
    Welche Strafen erwarten einen wenn ein Beamter einen "Wetterschutz" als Zelt deklariert und eine Strafe vergibt ?
    Gilt ein Zelt erst als Zelt wenn es einen Boden hat ?


    Da gibt es aus meiner Sicht (und aus Sicht sehr vieler anderer) viele ungeklärte Fragen....


    Oder was meint ihr dazu ?


    P.s.: Schreibt jetzt bitte nicht: Bei uns ist Nachtangeln eh verboten daher darf man eh nicht zelten!!! (oder ähnliches)


    Gruß
    Oliver

  • Ist nicht ein Boden das ausschlaggebende Kriterium?


    Zelt mit Boden = Zelt i.e.S (oftmals verboten)
    Zelt ohne Boden = Wetterschutz (erlaubt)


    ?

  • Entscheidend ist oft auch, wie lange das Gebilde steht. Da wildes Campieren fast immer und überall verboten ist, wird vermutlich sogar ein Schirm mit Überwurf an vielen Gewässern zu Ärger führen. Da hilft nichts anderes, als für jede Pfütze extra zu fragen.

  • Sp idiotisch wie es nun mal ist mit den deutschen Recht, ist der Boden der einzigste Unterschied.
    Mit Boden = zelten
    Ohne Boden = Wetterschutz


    Wenn Du das jemand erkärst der mit angeln nix am Hut hat, der hält Dich für beklommt.

  • Ich muss ganz ehrlich sagen, dass ich es mir als Rechtsinhaber auch sehr gründlich überlegen würde, in wie weit ich Zelte, oder zeltähnliche Unterküfnte an meinem Wasser zulassen würde!


    Vom einfachen Ansitz, bis hin zu einem wilden Lager mit Feuerstelle und allen anderen negativen Auswirkungen ist es nur ein kleiner Schritt. Und es genügt, wenn auch nur ein einziges Mal schwarze Schafe über die Stränge schlagen, um eine riesen Sauerei am Wasser zu haben.


    Von daher gäbe es bei mir vermutlich sehr stringente Regelungen, wass diese mobilen Ünterkünfte betrifft. Mit den vermutlichen Beschimpfungen der vernüftigen Angler könnte ich bestimmt besser Leben, als mit versaubeutelten Ufern! Eine Wildsau wäre mir schon zu viel.


    Man muss halt immer genau überlegen, welche Maßnahme, welche Folgen nach sich ziehen kann und was im Einzelfall für tragbar erachtet wird.

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