Hallo !
Gab es in der Blinker eigentlich schon mal einen Bericht über den Unterschied bzw. die Gesetzesgrundlagen zwischen Zelt und Wetterschutz ?
Mich würde das mal brennend interessieren wie das in Deutschland eigentlich so gehandhabt wird !
Ist ein Schirm mit Wrap schon ein Zelt ?
Ist ein richtiges Angel-Zelt (Fox, Trakker, etc) ein Zelt oder ein Wetterschutz ?
Welche Strafen erwarten einen wenn ein Beamter einen "Wetterschutz" als Zelt deklariert und eine Strafe vergibt ?
Gilt ein Zelt erst als Zelt wenn es einen Boden hat ?
Da gibt es aus meiner Sicht (und aus Sicht sehr vieler anderer) viele ungeklärte Fragen....
Oder was meint ihr dazu ?
P.s.: Schreibt jetzt bitte nicht: Bei uns ist Nachtangeln eh verboten daher darf man eh nicht zelten!!! (oder ähnliches)
Gruß
Oliver