Ein hanseatisches "Moin" an alle bayerischen Angler!
Ich denke, diese Info ist brandneu und ich glaube, diese Nachricht ist einen eigenen Thread wert.
In Ausgabe 2/2004 von "Bayerns Fischerei + Gewässer" steht schwarz auf weiß unter "Änderung BayAVFiG":
"§12 Abs. 1 Nrn. 5 (verbot des Tollkeulens von Fischen unter dem Eis), 6 (Nachtangelverbot), 8 (Fischen mittels Abdämmens, Absperrens, Abzapfens oder Ablassens nicht geschlossener Gewässer) und 10 (Fang von Fischen unter Verwendung von Geräten zur Ortung von Fischen oder Fischbeständen) AVFiG wurden aufgehoben."
Jetzt aber nicht gleich loswetzen und das Echolot aufs Boot setzen (oder gleich heute Nacht aus Freude über das gekippte Nachtangelverbot durchangeln Das neue Fischereigesetz tritt erst am 1. Januar 2005 inkraft und bietet regional immer noch die Möglichkeit, eigene Regelungen umzusetzen...
Dennoch: Herzlichen Glückwunsch an alle Angler und Funktionäre in Bayern!
Euer Jörg Strehlow