Gesetze in Italien???

  • Hi!
    Kennt sich hier vielleicht jemand mit dem Angeln in Italien aus? :?:
    Muss man einen Angelschein haben oder reicht eine Erlaubnis für das Gewässer (wie in Frankreich)? Wie siehts denn mit dem Meer aus?


    Danke für eure Hilfe,
    Carp

  • Italien ist, was das Angeln angeht, sehr tolerant gegenüber EU-Ausländern.
    Du bekommst für sehr wenig Geld einen Fischereischein auf Lebenszeit gegen Vorlage deines deutschen.
    Das geht so:
    Du gehst in einen Tabac - traffic und kaufst dort 2 "marce di bollo" zu ¤ 10,33.
    Dann gehst Du mit deinen deutschen Papieren (Reisedokument, Fischereischein) auf das nächste Distretto Forestale (Forstverwaltung) und bekommst eine "Licenza di pesca Categoria D per stranieri" ausgestellt.
    Die berechtigt Dich auf Lebenszeit zum Kauf von Erlaubnisscheinen an italienischen Binnengewässern. Einen Erlaubnisschein für Dein Wunschgewässer kriegst Du meist in jedem diesem Gewässer nächstgelegenen Angelladen.
    Auskünfte, wo du die nächste Forstverwaltung und die nächste Ausgabestelle von Erlaubnisscheinen findest, erteilt jedes Fremdenverkehrsbüro.

  • Hi,
    im Prinzip ist es ähnlich wie bei uns.
    Du benötigst einen Fischereischein, der vom Bezirk, z. B. Südtirol, Venetien oder Friaul ausgestellt wird, Passfoto und Geld nicht vergessen.
    Ob der dann in ganz Italien gültig ist glaub ich nicht, man wird für jeden Bezirk einen eigenen Schein brauchen.
    Zusätzlich benötigt man dann noch einen Erlaubnisschein des Fischereirechtsinhabers.

  • Doch, Mikesch.
    Hab ihn mir letztes Jahr im Valsugana in Pergine (Provinz Trentino) geholt. Brauchte noch nicht einmal ein Passbild. Und die Dame in der Forstverwaltung, die sehr gut Deutsch sprach, erklärte mir, dieser Schein gelte für ganz Italien und auf Lebenszeit.

    Cogito, ergo sum.
    Credo, ergo intelligo.
    Piscor, ergo vivo.


    P.S.: Don't buy a fly - just tie!

    Einmal editiert, zuletzt von reverend ()

  • Dann hab' ich "leicht fehlerhafte" Informationen von einem Südtiroler Aufsichtsfischer.


    Aber da ich so gut wie nie im Urlaub angle :? .
    Höchstens mal in Österreich.


    Nachtrag:
    Hab' mein Posting geschrieben, während deines schon unterwegs war. Mit meinem "Adlersystem" bin ich nicht so schnell am Schreiben. :D

  • Bevor ich damals an den Caldonazzosee gefahren bin, hatte ich auch mit Norbert aus Lana Kontakt aufgenommen.
    Der hat es mir so geschildert, wie Du es vorhin dargelegt hast. Umso überraschter war ich dann vor Ort.
    Naja, Südtirol ist eben ein besonders "deutsches" Stück Italien. Vielleicht lassen die italienischen Gesetze ja auch einen gewissen Auslegungsspielraum zu... :roll:
    Aber die lebenslange Gültigkeit ist in meiner "Licenza di pesca nelle acque interne per gli stranieri" ausdrücklich vermerkt, auf italienisch und in deutscher, englischer und französischer Übersetzung.


    "Die Fischereilizenz hat unbegrenzte Gültigkeit, (§ 12. L.P: 60/78) mit oder ohne Spinnrolle, und mit Angelschnur." - die Italiener haben manchmal etwas blumige Übersetzungen. 8)

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