@ Taxler
*seufz* Da hast du recht.
Wobei mir da einfach sauer aufstösst, das die Gesetze, die den Abschuß wildernder Tiere regeln, solche Gummiparagraphen sind; sehr dehnbar in der Auslegung und nicht zuletzt hat man seine liebe Mühe damit, später zu beweisen, daß der Hund eben nicht gewildert hat, was ihn ohnehin dann nicht mehr lebendig macht.
Zudem würde es oft ausreichen, einen Warnschuß abzugeben, statt den Hund direkt abzuknallen, zumal wenn der Hund ohne Halter in Sichtweite erst stöbert, was auch schon als Wildern ausgelegt werden kann.
Wenn allerdings Wild gehetzt wird, und die Hunde sind nicht anders davon abzubringen, dann - da gebe ich dir recht - bleibt dem Jäger wohl keine andere Wahl.
Auch wenn meiner Meinung nach in einem solchen Fall eher der Hundehalter eine Kugel dahin verdient, wo es besonders weh tut, statt des Hundes.