Welche Strafe steht auf vergessenen Fischereischein ?

  • Mir ist es jetzt schon öfters passiert ,das ich den Fischereischein vergessen habe .Mal liegt er im Angelkoffer wenn die Sonne scheint und beim nächsten mal wenns regnet nehm ich ihn raus damit er nicht pappig wird. Beim nächsten mal ,hatt ich ihn im Portmonaise und als die Sonne so schön ballerte ,hab ich gleich meine Börse so zugeschwitzt ,das er ebenfalls faltig wurde .Deshalb raus und trocknen .grrrr


    Auf jeden Fall ist meine Frage nun ,wozu wäre eine Berechtigte Person befugt mir gegenüber eine Strafe aufzuerlegen .Den Angelschein selber ,habe ich ja einlameniert und somit liegt er immer im Angelkoffer .

  • Eine Kontrolle darf Dir maximal das Weiterfischen verbieten, Dich des Platzes verweisen und die Polizei benachrichtigen. Gerät einbehalten darf der Kontrolosi auf gar keinen Fall. Zu solchen Sicherstellungen ist nur die Polizei befugt.


    Der Gewässerschein wird mit ziemlicher Sicherheit eingezogen, möglicherweise mit der Konsequenz, dass kein neuer mehr ausgestellt wird. Eventuell wird im Anschluss noch ein Bussgeld verhängt.


    Es gibt doch Plastikbeutel, die man wasserdicht verschleißen kann. Darin sind die Papiere sicher aufbewahrt und man kann sie auch bei Regen mitführen.

  • Ist ja wirklich heftig ,da kommt man ja beim fahren "ohne" Führerschein besser bei weg .
    Im Umkerschluß muß man einen haben weil man ja sonst die Gewässerkarte nicht bekommen hätte ,auch wenn es Wasserdichte Plastebeutel gibt . ;)


    Zitat

    Der Gewässerschein wird mit ziemlicher Sicherheit eingezogen, möglicherweise mit der Konsequenz, dass kein neuer mehr ausgestellt wird.


    Das heisst die Gewässerkarte ist verwirkt ? Und man darf sich evtl. eine neue kaufen wenn man darf ?


    Ich hät max. mit einem geringen Ordnungsgeld gerechnet . :shock:

  • kommt halt drauf an, wo du deinen schein vergessen hast. bei uns im verein isses so, dass man, wenn der aufseher einen nicht kennt, den ausweis beim gewässerwart vorzeigen muss, ansonsten isses auch egal.
    von anderen (größeren und vor allem vereinsfreien) gewässern hab ich keine ahnung wie das läuft, aber eigentlich sollte es ja keine konsequenzen im sinne von wilderei oder so geben, weil man den schein ja "nur" vergessen hat.

  • Als mir mein Geldbeutel geklaut wurde, war ich auch ohne Fischereischein unterwegs. Ich hatte allerdings die Bestätigung von der Polizei dabei, dass er geklaut wurde, sowie die Bestätigung der Gemeinde dass ich die Fischereiabgabe gezahlt habe. Zusätzlich hab ich noch den Vereinsvorstand informiert, dass ich gerade ohne Schein unterwegs bin, damit ich mich im Fall des Falles auf ihn berufen kann. Ich wurde aber nicht kontrolliert.

    Fischer mit Segelbooten glauben leichter an Gott als Fischer mit Motorbooten. (Bertrand Russell)


    Ich hab höchstens ein Ruderboot!

  • Ich bin bisher erst zweimal von der Polizei an der Ostsee kontrolliert worden.
    Beide male hatte ich den Schein nicht mit. Die Polizei hat es mir allerdings geglaubt und ist unverrichteter Dinge wieder abgezogen.

  • also....als ich mak kontrolliert wurde hatte ich alles dabei...aber wir haben uns so unterhalten und der typ meinte, das kostet 25Euro wenn man den vergisst. (Màn muss ihn aber nachweisen sonst wirds wohl anders oder so)
    So meinte er das.MfG,Kevin

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!