Mir ist es jetzt schon öfters passiert ,das ich den Fischereischein vergessen habe .Mal liegt er im Angelkoffer wenn die Sonne scheint und beim nächsten mal wenns regnet nehm ich ihn raus damit er nicht pappig wird. Beim nächsten mal ,hatt ich ihn im Portmonaise und als die Sonne so schön ballerte ,hab ich gleich meine Börse so zugeschwitzt ,das er ebenfalls faltig wurde .Deshalb raus und trocknen .grrrr
Auf jeden Fall ist meine Frage nun ,wozu wäre eine Berechtigte Person befugt mir gegenüber eine Strafe aufzuerlegen .Den Angelschein selber ,habe ich ja einlameniert und somit liegt er immer im Angelkoffer .