ich meine natürlich mit einem Holländischen Fischereischein
Nachtrag vom Mod, weil doppelt gepostet.
Er will wissen, ob er in NRW mit seinem holländischen Schein fischen darf.
ich meine natürlich mit einem Holländischen Fischereischein
Nachtrag vom Mod, weil doppelt gepostet.
Er will wissen, ob er in NRW mit seinem holländischen Schein fischen darf.
Dein holländischer Schein gilt in Deutschland nicht. Du musst in NRW die Prüfung ablegen, wenn Dein Wohnsitz in Köln ist.
in bayern müsste er sich dann einen jahresfischereischein für 15 ¤ kaufen, vielleicht idt die regelung in NRW ähnlich.
Der Urlauberschein gilt aber auch in Bayern nur für drei zusammenhängende Monate im Jahr!
Da hast du recht aber er heisst halt jahresfischereischein.
Den bekommt auch nur, wer nicht deutscher Staatsangehöriger ist und seinen Hauptwohnsitz außerhalb der BRD hat.
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