Zum Artikel: Hilfe! Wer holt die Welse raus?!

  • Also wenn ich mir das so durchlesen, dann glaub ich auch nicht so recht dran.
    Wenn ich ein Gewässer mit einem Welsproblem (was immer das auch ist) habe, dann habe ich auch kein Schonmaß von 80 cm.


    Es gibt ein paar gezielte Maßnahmen. Kein Mindestmaß, keine Fangbeschränkung, Tageskarten für Welsangler die hälfte z.B..


    Und dann der Spruch :Die sächsischen Angler haben kaum Erfahrung im Welsangeln und bitten deshalb ihre Kameraden aus den anderen Bundesländern um Hilfe!


    Tut mir Leid, aber auch sächsische Angler können sich informieren und angeln können die genauso wie in anderen Bundesländern.


    Als in allem sehr suspekt die Sache.

  • Ich sehe das genauso wie Zanderschreck. Sorry,aber sind die da zu dumm zum Angeln? Wenn sie wirklich ein so großes Welsproblem hätten dann könnten sie das bestimmt auch selbst lösen ohne "Werbung" im Blinker zu machen. Vor allem das mit dem Mindestmaß und der Schonzeit ist verdächtig,als wir in unserem See ein Welsproblem hatten(was meiner Meinung nach eh keins war) fielen die Bestimmungen weg. Ich denke auch dass das nur Werbung für ihren See sein soll......

  • Kann gut sein Andal. Man kann ja mal anfragen, ob man da ein Forumstreffen veranstalten kann. Die Leute aus dem Blinker Forum fangen am WE die Welse raus, können dafür umsonst Angeln und am See campieren. DAs wär dochmal was oder?

  • Zitat von Bass

    Ich weiß es nicht genau aber könnte es nicht sein ,dass man in Sachsen Mindestmaße u.s.w. nicht auf Vereins,Gewässer Ebene ändern darf?


    Wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden kann, können auf Antrag
    Schonmaßbestimmungen, etc., von der zuständigen Behörde per
    Sondergenehmigung ausser Kraft gesetzt werden.


    Gruß,
    Peter

  • Zitat von Bass


    muss man doch aber wohl nicht haben......


    muss man nicht aber man könnte


    Zitat von Bass

    Dem ist aber eben nicht in allen Bundesländern so.


    Doch - denn Ausnahmen bestätigen die Regel


    Gruß,
    Peter

  • nein ich habe noch nie auf Waller geangelt. Aber ,wenn man dafür lebendige KöFis braucht würde ich es auch nie tun.


    Das ist doch einfach nur wiederlich und abartig.


    Wenn du dir alle Fischereigesetze anschauen würdest (z.B. unter angeltreff.org kommt man schnellstens darauf ,dass der lebendköfi nicht überall erlaubt werden kann. Übrigens auch ,wenn man so eine fragwürdide Erlaubniss bekommt trotzdem kann man angezeigt werden und leichtens rechtsgültig bestraft werden. Dann zwar nicht wegen einem Verstoss gegens Landesfischereigesetz sondern wegen dem Tiershcutzgesetz von welchem man nicht befreit werden kann. Und ich würde dem der einem lebendigen Fisch diesen unerträglichen Stress zufügt sofort anzeigen.

  • Ich würde mal sagen, dass Du mit dieser "strengen" Einstellung Stress gegenüber, dann doch lieber das Fischen aufgibst. Den der gefange Fisch, wird dann wohl den selben Stress erleiden. Und wenn Du so gegen diesen
    unerträglichen Stress bist, dann füge Ihm auch keinem Fisch zu.


    Besser wäre das, oder ?

  • Zitat

    Und ich würde dem der einem lebendigen Fisch diesen unerträglichen Stress zufügt sofort anzeigen.


    Da tun mir aber schon alle die bedauernswerten Geschöpfe leid, die keinen gelben Reisepass besitzen, der sogar die Fischereierlaubnis ersetzt - ob nun gelocht oder nicht. :roll:


    Wenn, dann gleiches Recht für alle...

  • einen Fisch an der Angel zu haben ist etwas anderes als ihn über einem längeren Zeitraum an der Angel lebendig zu hängen.


    Wer Fische im Aquarium hat weiß wie sich der Stress auswirkt.Deswegen ist der lebendige köFi vor allem brutal.

  • Hier geht's doch gar nicht um die Frage, ob der Lebendköfi brutal ist oder nicht.
    Wenn's Dich beruhigt: Ich würde, auch wenn es erlaubt wäre, keinen verwenden. Denn ich habe einen Waller auch schon auf toten KöFi gefangen.
    Aber ich sehe auch ein, dass in einem hegerischen Sonderfall wie dem in besagtem Artikel geschilderten, AUsnahmen gemacht werden.
    Außerdem greift Dein Argument mit dem Tierschutz nicht.
    Wenn die Verwendung des lebenden KöFis behördlich erlaubt wurde, trägt nicht mehr der Angler die Verantwortung, sondern die Behörde, die diese Sondererlaubnis schriftlich erteilt hat.
    Den Staatsanwalt musst Du mir erst einmal zeigen, der gegen eine Fischereibehörde vorgeht, die nur von einer gesetzlichen Bestimmung Gebrauch gemacht hat.

  • Zitat

    Den Staatsanwalt musst Du mir erst einmal zeigen, der gegen eine Fischereibehörde vorgeht, die nur von einer gesetzlichen Bestimmung Gebrauch gemacht hat.


    Das sehe ich auch so, aber was hat das Alles mit einem gelben Reisepass zu tun? Und wieso gelb, dacht immer die aus den USA seien blau, oder sind das besondere? Sehe auch den Zusammenhang mit dem lybischne "Grenzbeamten" oder was auch immer das war nicht so ganz!


    Aber mal abgesehen davon! Das Amerikaner oft nicht sehr freundlich emfangen werden, musste ich als Deutscher, dessen Kleiderschrank zum größtenteil in den USA aufgefüllt wurde auch schon oft feststellen, wurde oft für einen Amerikaner gehalten (könnte abgesehen von den Klamotten auch an meiner Statur leigen, die auch eher ins Kräftige tendiert :oops: )! Das hat jetzt nichts mit POLITIK zu tun!!!

  • Ein Diplomatenpass halt, wie Bass immer wieder mal hervorblicken lässt.
    War eine Anspielung auf einige andere Posts von ihm.


    Zurück zum Waller:
    An Po und Ebro - Taxler und Zanderschreck können es bestätigen - wird mit lebenden Karpfen, Aalen oder Schleien an Bojenmotagen auf Waller gefischt, die so am Rücken geködert werden, dass sie im Falle des Misserfolges released werden können. Die Verletzung durch den Haken ist nicht bedrohlich.
    Meine persönliche Meinung dazu ist, dass es in Verbindung mit der dort üblichen 100% C&R - Praxis schon eine fragwürdige Sache ist, just for fun gleich zwei Fische zu quälen und wieder freizulassen.

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