Der rechtliche Knackpunkt bei der Sache liegt in der Tötung von Wirbeltieren. Dazu ist hierzulande nur berechtigt, wer die dazu nötige Fach- und Sachkunde nachweisen kann. Jeweils bezogen auf die betreffende Tierart.
Bezogen auf den Fischfang sind das eben nur Leute, die entweder die Fischerprüfung abgelegt haben und im Besitz eine Fischereischeins sind, oder Leute, die Fisch und Teichwirtschaft als Beruf erlernt haben und diesen Beruf ausüben.
Das es bei dieser Regelung natürlich zu Stilblüten und Rechtsbrüchen kommt ist schon klar, aber es ist nun mal geltendes Recht.