Erlebnisse im Puff

  • Moin-Moin,


    guckt mal was ich im Fischereirecht S-H gefunden habe. Quelle wewewe.landesregierung-sh.de


    (1) Geschlossene Gewässer im Sinne dieses Gesetzes sind


    1.Fischteiche, Angelteiche und angelegte Seen, denen es an einer für den Fischwechsel geeigneten Verbindung mit einem natürlichen Gewässer fehlt,
    2.stehende Gewässer, die zum unmittelbaren Haus-, Hof- oder sonstigen Betriebsbereich gehören, nicht größer als 0,5 Hektar sind und keine für den Fischwechsel geeignete Verbindung mit einem offenen Gewässer haben (private Kleingewässer).

    Punkt 1 trifft wohl bei Forellenseen zu.


    (4) Ein Fischereierlaubnisschein ist nicht erforderlich:


    1.zum Fischfang in Gegenwart der nach § 11 zur Ausstellung befugten Person;
    2.zum Fischfang in geschlossenen Gewässern.


    Nach Punkt 1 ist der Forellensee ein geschlossenes Gewässer, ich kenne jedenfalls keinen Forellensee der eine Verbindung mit einem Bach, Graben oder sonst was hat.


    Gruß
    Fynn

  • Fischereigesetz für Bayern, vom 15. 8. 1908, zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.07. 1998 Auszug:



    Art. 64
    ...
    (2) Ein Fischereischein ist nicht erforderlich für Personen, .die auf andere Weise als mit der Handangel
    1. als Helfer eines Inhabers eines Fischereischeins in dessen Begleitung oder
    2. in geschlossenen Gewässern im Sinn des Art. 2 Abs. 1 Nrn. 1 und 2
    den Fischfang ausüben.
    ...


    Art. 2
    (1) Geschlossene Gewässer im Sinn des Gesetzes sind:
    1. alle künstlich angelegten, ablassbaren und während der Bespannung gegen den Wechsel der Fische ständig abgesperrten Fischteiche und Fischbehälter, mögen sie mit einem natürlichen Gewässer in Verbindung stehen oder nicht,
    2. die lediglich zum Zweck der Fischzucht oder Fischhaltung künstlich hergestellten und ständig abgesperrten Rinnsale, solange sie ausschließlich diesem Zweck dienen,
    ...


    daraus ergibt sich, dass man in Bayern zur Ausübung der Angelfischerei immer den Fischereischein benötigt.


  • Also ich habe das jetzt drei mal gelesen. Ich komme zu dem Schluß , dass man keinen Schein benötigt, da man ja in einem geschlossenem gewässer angelt. :? :? :? :?

  • Zitat von Stonefish

    :idea: :idea: :idea: Aahh jetzt hab ich`s . Handangel = Fischereischein. :idea: :idea:


    So einfach ist das wohl auch nicht.
    Netze, Reuse Aalschnüre, Harpunen, etc. sind ebenfalls verboten.

  • Vor ein paar Monaten war ich amAnglerpuff in meiner Nähe(Mein Nachbar hatte mich dazu überredet!)Was ich dort sah ar der pure Wahnsinn:
    Angler mit einer Ausrüstung als wollen sie 12 Monate durchangeln: die teuersten Ruten,die besten Angelständer,alles vom Feinsten!Und ihr Eimer?LEER!Ich angelte mit einer Rute,welche ich mal als Sonderangebot für ca.20¤.Son ein Spielzeug spaßte der eine,Sonderschroitt schrie der andere!Doch mei Eimer?VOLL?
    Meine Erkentniss:
    Am Forellenteich laufen einfach viel zu viele Vollidioten rum!

    Es gibt kein schlechtes Angelwetter!Nur schlecht angezogene Angler und übrigens: Wir gehen Fischen, nicht Fische fangen

  • Also ich hab mir das grad mal alles durchgelesen hier und muss ehrlich sagen, dass auch ich nicht wusste, dass man an einem "Forellenpuff" einen Jahresfischereischein benötigt. In den drei mir bekannten "Forellenpuffs", die ich allerdings sehr selten besuche, wurde ich noch nie aufgefordert den Fischereischein vorzuzeigen.
    Gut, ich habe meinen Schein trotzdem immer dabei, aber diese Gesetzeslage ist mir dann doch neu... :?

  • Die Gesetzeslage ist eindeutig.


    In jedem Gewässer größer als o,5 ha ist der Schein Pflicht.
    Ausnahmen in der Fischzucht in geschlossenen Seen ohne Zu - und Ablauf .


    Hier darf der Fischereiberechtigte ohne Schein angeln. Aber eben nur der Eine.


    Wir haben das gerade an unserem Hausgewässer durch.
    Ehemals fast 30 Leute angeln seit teilweise über 30 Jahren an einem privaten Gewässer ohne Zulauf und ohne offenen Ablauf. Der See ist > 1,5 ha.
    Um den See zu erreichen, muß man immer und aus jeder Richtung über Privatgrund. Der See gehört jedem Hauseigentümer als Angel und Badesee zu einem 184 ten Teil


    Entspricht in gewissem Maße einem Puff. Nur bei uns wird nicht täglich besetzt.


    14 Personen sind ausgetreten, keinen Schein.
    Bis Ende der 90 er war es erlaubt, dann wurden Gesetze geändert.


    Nun kommt es aber:


    Wenn der Fischereiaufseher das Ufergrundstück ohne Erlaubnis betritt, begeht er Hausfriedensbruch. Eine Straftat.


    Der Angler ohne gültigen Schein begeht eine Ordnungswidrigkeit, da er nur "eigene Fische" fängt. Er ist def. kein Wilderer.


    Das ist wieder einem Puff gleichzusetzen. Geldstrafe für den Angler ohne Schein: ca. 15 -30 ¤


    Widerrechtliches Betreten des Grundstücks durch den Fischereiaufseher: Straftatbestand.


    Bei uns ist das anders, da der Fischereiaufseher auch Grundstücksinhaber und Mitbesitzer des Sees ist.


    Alle angeln jetzt mit gültigem Fischereischein.

  • Jepp, da hat der Andal recht !


    Bei uns im wunderschönen Bayern, darf man ohne Fischereischein nicht angeln. Egal ob das Gewässer eingefriedet ist oder nicht.


    Man dürfte theoretisch nicht einmal in einer "Regenpfütze" angeln...


    Darüber bin ich übrigens ganz froh !


    Falls ein staatlicher Fischereiaufseher an ein Forellenpuff kommt und dort Fischereischeine kontrollieren möchte, hat der Besitzer bzw. der "Angler" ein Problem. (natürlich nur wenn ohne Schein geangelt wird) !

  • also ich kann mal n beispiel aus bremen geben. hier gibt es das "aumunder angel zentrum" die haten vor ca.10-15 jahren noch ungefähr 6 teiche zum angeln.....dann kam da mal ne überprüfung von irgend nem tierschutzverein bezüglich der tötung und endnahme der gefangen fische und ratz-fatz war der laden für ca. 1,5 jahre dicht wenn ich mich recht erinnere. als die dann wieder eröffnet haben muste jeder der dort angeln wollte entweder nen angelschein/prüfung vorlegen oder man muste dort vor ort in der hauseigen räucherei zeigen wie man nen fisch betäubt und dann mit nem herzstich fachgerecht töt...dann haben die dort nenkostenlosen mietgliedsausweis erstellt und ohne den haben die dort niemanden angeln lassen.......und wehe die erwischen einen dort ohne kesche.....dann fliegt man auch sofort.....
    das ist aber auch leider der einzige forellen betrieb in dem ich diese kontrolle je gesehen habe

  • schein hin oder her. bei meiner fischerprüfung (4 jahre her) wurd mir erklärt, das ich ohne gültigen fischereischein nicht mal das recht hätte meinen gartenteich zu beangeln. das dann irgendein forellen-zuhälter diese gesetzeslage als verkauf umgehen kann, halte ich für wenig praktikabel. und selbst wenn es irgendwo als ungeschriebenes gesetz in den köpfen rumgeistert. im zweifelsfall dürfte es schwer sein das irgend einem richter beizubringen. glaubt mir, die meisten unserer gesetze schaffen eh nur unklarheit, da es meistens um Auslegungssache handelt, wenn sie wirksam werden.


    aber um zum thema zurückzukehren: ich halte das für pervers. habe mal von nem fall gehört, dass die fische mit so einer schnecke( so eine rotierende pumpe, die aussieht wie ne spaxschraube) in den teich eingefüllt werden und das deswegen auch oft keine flossen mehr an den fischen sind.
    also wenn man humanität als moralischen grundsatz auch für die forellen geltend macht, sollten nur noch einwandfrei arbeitende anlagen betrieben werden dürfen, in denen die tiere ein artgerechtes und würdiges leben fristen, bis zu ihrem fang. und dann bitte unter vorlage der fischereierlaubnis. (mein standpunkt)


    was das mit der kanickel-schlachtung angeht:
    ich hab es zwar noch nich selbst gemacht, aber mein vater hat es mir oft gezeigt, und ich kann nur sagen, keines der geschlachteten tiere musste leiden. und wenn ich mir mal wieder welche halten sollte, werd ich die auch selber schlachten, denn ich weiß wie man es macht, allein vom angeln her, muss es nur auf kaninchen anwenden. und deswegen wehr ich mich auch gegen sachkundigennachweis oder ähnlichen schwachsinn. viel bürokratie, keine wirkung, überflüssig(wer sich nich dran hält, der lässt es)
    sowas hat auch viel mit tradition zu tun, opa gibts an vater weiter, vater an sohn, usw.
    wir sollten aufhören, uns die unbeschwerten dinge im leben auch noch zu vermiesen. und was tradition angeht, weiß man ja bescheid: man sollte sie pflegen.


    soviel zu den kaninchen. gehört zwar nicht hir rein, aber musste mal gesagt werden.

  • Also mir wurde von auf meiner Fischereiprüfung gesagt das man ohne Angelschein nirgends angeld darf. Auch nicht in einen Puff, sollte hier mal kontrolliert werden sieht der Besitzer des Puffs ziemlich alt aus.


    Einzige Ausnahme, die nur in Niedersachsen gilt ist das ein gelernter Schlachter fische fangen und auch töten darf.


    Was das Schlachten von Hasen,Kanickel,Hühnern usw. angeht. Auch dieses ist verboten. Therotisch könnte Nachbar x Oma und Opa y bei der Polizei anzeigen deswegen.

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