Nachtangelverbot in Bayern. - Die unendliche Geschichte

  • Die Sache mit der Aufhebung des Nachtangelverbotes in Bayern scheint noch einige Schwierigkeiten zu bereiten. Wie ich gestern erfahren habe, sind sich die einzelnen Bezirksabteilungen nicht einig, ob aufgehoben werden soll oder nicht. Der Funktionäre des Bezirks Oberbayern z. B. sollen gegen eine Aufhebung des Verbots sein. Obwohl die Mehrzahl der einzelnen Vereine in Oberbayern überwiegend für eine Aufhebung ist. Das kann also noch dauern. Naja, schau‘n mer mal.
    Rincewind

  • In der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Fischereigesetz ist das Nachtangelverbot ab 01.01.2005 aufgehoben. Allerdings können wie du schreibst die Bezirksfischereiverbände weiterhin das Angeln in der Nachtzeit einschränken. Nun liegts halt an den jeweiligen Vereinen, Druck auf dir Bezriksvorstände auszuüben. Ich denke, wir in Oberfranken sind auf einen guten Weg.


    Auf der anderen Seite nimmt man es in unserem Verein nicht so genau mit den Nachtangelzeiten. Unser Vorstand ist da sehr liberal eingestellt.

  • Zitat von chris74

    In der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Fischereigesetz ist das Nachtangelverbot ab 01.01.2005 aufgehoben. Allerdings können wie du schreibst die Bezirksfischereiverbände weiterhin das Angeln in der Nachtzeit einschränken. Nun liegts halt an den jeweiligen Vereinen, Druck auf dir Bezriksvorstände auszuüben. Ich denke, wir in Oberfranken sind auf einen guten Weg.


    Auf der anderen Seite nimmt man es in unserem Verein nicht so genau mit den Nachtangelzeiten. Unser Vorstand ist da sehr liberal eingestellt.


    So wie ich das Schreiben vom Landesverband deute ist das Nachtangelverbot aufgehoben, aber die Fischereivereine oder Gewässerpächter können nach eigenen Vorstellungen damit umgehen. :?

  • Und genau da fangen doch die Probleme wieder an. Der eine Verein erlaubt das in der Nacht angeln, ein ander verbietet es wieder. So entsthet doch bloß Neid und Missgunst unter den Mitgliedern der einzelnen Vereine.
    Und ausserdem setzen sich Mitglieder eines Vereins, der das Nachtangeln weiterhin verbietet, bestimmt öfter über dieses hinweg. Nach dem Motto: Die anderen dürfen es doch auch.


    Da bin ich ja mal gespannt, wie sich mein Verein entscheidet. :D

  • Dengididenk: wenn es denn sowas wie Missgunst gibt, dann ist diese sowieso schon hier/da (Schonmaße und -zeiten sind ja auch von Verein zu Verein unterschiedlich). Da sehe ich nun wirklich kein Problem.


    Wir werden es wohl so handhaben, dass bei der Jahreshauptversammlung ein Antrag gestellt wird und die mehrheitliche Entscheidung der Mitglieder zum tragen kommt - dass nennt man dann Demokratie und dem kann ich mich ganz gut unterordnen. Angemerkt sei, dass ich pro Nachtangeln bin.

  • Zitat von snoek

    ...Wir werden es wohl so handhaben, dass bei der Jahreshauptversammlung ein Antrag gestellt wird und die mehrheitliche Entscheidung der Mitglieder zum tragen kommt - dass nennt man dann Demokratie und dem kann ich mich ganz gut unterordnen. Angemerkt sei, dass ich pro Nachtangeln bin.


    Was macht ihr wenn in der Beziksverordnung am Nachtangelverbot festgehalten wird?

  • auswandern? :badgrin:

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