Angelbestimmungen am Rhein: Schildbürgerstreiche?

  • Nachdem ich nun schon länger wieder zuhause bin, hatte ich mal Zeit, die Rückseite der Fangliste zu studieren. Studieren ist genau das richtige Wort, denn nach dem dritten Abschnitt war es vorbei mit dem Durchblick. Als Ortsfremder hat man keine Chance, das Bestimmungs-Kauderwelsch zu begreifen. Zum Schluß standen ganze vier Punkte, die sich mit dem Angeln an sich befaßten - die restlichen 30 behandelten nur das Angeln zwischen km x und y und die dabei zu beachtenden Einschränkungen. Ein modifiziertes Beispiel:


    "Zwischen Rhein-km 471,55 und 471,90 ist die Angelfischerei auf der rechten Seite ganzjährig, auf der linken Seite in der Zeit vom 1.10. bis 15.3. untersagt. In der restlichen Zeit darf vom 16.3. bis 15.6. nur mit Wasserfahrzeugen ohne eigene Antriebskraft und ab dem 16.6. nur vom Ufer der rechten Seite 270 m in Richtung der Altrheinmündung geangelt werden, sofern die Buhnen xy nicht überspült sind."


    Ich hab das jetzt einfach mal so geschrieben, aber die Rückseite der Fangliste ist voll von solchen Dingern, zum Teil noch viel komplizierter. Hinweise am Wasser selbst in Form von Schildern oder so gibt es keine, zumindest hab ich keine gesehen. Ist das überall am Rhein oder anderen großen Strömen so verwirrend? Wenn man sich nicht auskennt, hat man ja kaum eine Chance, das zu verstehen. :roll:

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