Ja ich bin mir sehr sicher. Zumindest im Geltungsbereich des LFischG NRW.Wie es in anderen Bundesländern aussieht kann ich dir nicht sagen.
Er darf kontrollieren ist aber dazu nicht verpflichtet. Mit dem Hinweisschild ist er juristisch gesehen auf der sicheren Seite.
Diese Thematik hatten wir vor einigen Monaten auf einer Weiterbildungsveranstaltung für amtlich verpflichtete Fischereiaufseher.
Viele Grüße
Jürgen