Forellenteiche

  • Zitat von Trout(03)

    An manchen Teich-Anlagen brauchst du gar kein Fischereischein!


    Ist immer unterschiedlich.


    Das ist "Blödsinn" ! In Deutschland brauchst Du immer einen Angelschein und einen Sportfischerausweis. Es gibts natürlich Forellenteichbesitzer die das nicht kontrollieren, strafbar machst Du Dich trotzdem !

  • Zitat von Zanderschreck

    Das ist "Blödsinn" ! In Deutschland brauchst Du immer einen Angelschein und einen Sportfischerausweis. Es gibts natürlich Forellenteichbesitzer die das nicht kontrollieren, strafbar machst Du Dich trotzdem !


    Also beim Jahresfischereischein hast Du ja Recht, aber zusätzlich den Sportfischerausweis? Den bekommt man doch nur bei einer Vereinszugehörigkeit. Zumindest ist es hier in SH so.

  • Bei uns in Hessen ist es mittlerweile so , dass Du keinen jahresfischereischein bekommst, solltes Du nicht im Besitz der Sportfischereiprüfung sein. Das hat nichts mit der Vereinzugehörigkeit zu tun. In einem Verein wirst Du erst aufgenommen, wenn Du beide Scheine hast.

  • Zitat von Zanderschreck

    Bei uns in Hessen ist es mittlerweile so , dass Du keinen jahresfischereischein bekommst, solltes Du nicht im Besitz der Sportfischereiprüfung sein. Das hat nichts mit der Vereinzugehörigkeit zu tun. In einem Verein wirst Du erst aufgenommen, wenn Du beide Scheine hast.


    Irgendwie reden wir hier aneinander vorbei.


    Den Jahresfischereischein erhält man auch bei uns erst nach der Prüfung.
    Den Sportfischerausweis (VDSF oder DAV) bekommt man nur über eine Vereinszugehörigkeit.

  • Wir kommen schon auf einen Nenner (so nach 200 Postings *lol*).
    Und bei uns in Hessen ist das so, dass Du in einen Verein kommst wenn Du die Sportfischerprüfung hast. Was also heißt das Du in keinem Verein bist wenn Du die Prüfung machst.
    So verschieden ist das von Bundesland zu Bundesland.

  • Zanderschreck
    Es lebe das Sommerloch :roll:


    Mir geht es nur um den Begriff Angelschein (Jahresfischereischein) und Sportfischerausweis. Für den sogenannten Puff reicht der erstgenannte!


    Bin seit 1971 im Verein :lol:
    (Jahresfischereischein nebst Prüfung ist selbstverständlich)
    Es gibt aber auch Positivbeispiele, siehe Dänemark :p

  • Hi,
    ist es nicht so, das diese Forellenzuchten unter "privat" fallen und somit das Angeln ohne Fischereischein ausgeübt werden darf? Hab meinen Fischereischein jetzt schon 8 Jahre und weiss somit rechtlich gesehen nicht 100%-ig ob es jetzt so ist oder nicht.........


    Unterricht is ja schon soooooo lange her!


    Oftmals gehen bei uns in der Nähe auch Fußball-Clubs oder so an den Forellen-Teich um dort zu angeln, dabei hat von denen nicht mal einer nen Schein.........


    Würde mich jetzt auch mal genau interessieren wie das ist!


    Gr¤¤tz Scheppert

  • Zitat von Salora

    Zanderschreck
    Es lebe das Sommerloch :roll:


    Mir geht es nur um den Begriff Angelschein (Jahresfischereischein) und Sportfischerausweis. Für den sogenannten Puff reicht der erstgenannte!


    Bin seit 1971 im Verein :lol:
    (Jahresfischereischein nebst Prüfung ist selbstverständlich)
    Es gibt aber auch Positivbeispiele, siehe Dänemark :p


    Also bei mir war es "damals"genauso. Den Sportfischerpaß bekommst du bei uns (Nach bestandener Prüfung und Besitz des Fischereischeines) wenn du in einen Angelverein eintrittst. Da klebt man dann jedes Jahr seine Marken ein . Der Sportfischerpaß belegt also nur deine vereins.- und Verbandszugehörigkeit.
    Zu den verschiedenen Diskussionen über Angelschein am Puff möchte ich mal was sagen. Das ganze geht doch ohnehin total an der Realität vorbei. Keine Sau interessiert sich dafür ob du einen Schein hast ,brauchst oder sonst was. Wenn du deine Kohle bezahlst ist die Sache gelaufen und man kann ohne schlechtes Gewissen angeln.
    Wenn mal kontrolliert würde .... :D :D :D .Nur durch wen ? Da es privat Grundstücke sind, kann die Polizei doch wahscheinlich nicht einfach mal so anspazieren. :?: Der "Bordelbesitzer" wird wohl seine Kundschaft kaum selber kontrollieren wollen.
    Ich war vor 2 Wochen an einem Puff in Belgien. Dem Besitzer da interessiert nur die Kohle. Du kannst kommen wann du willst, gehen wenn du willst, angeln wie du willst.(Auch alle Kunstköder) :evil:

  • Ein Fischereischein ist in Deutschland grundsätzlich vorgeschriebn und durch das jeweilige Landes-Fischereigesetz geregelt.
    Wer in Deutschland ohne Angelschein angelt (unabhängig von der jeweiligen Erlaubniskarte pro Gewässer) macht sich strafbar und muss nach § 293 StGB (Fischwilderei) mit einer Geldstrafe oder bis zu 2 Jahre Haft rechen.


    In Forellenpuffs darf die Polizei ohne weiteres rein, da dort ein Gewerbe betrieben wird und außerdem kommt auch ab und zu mal der Kreisfischereiaufseher vorbei, der ebenfalls alle Rechte hat.


    Wenn z.B. ein 16-Jähriger ohne Fischereischein an einen schlechtgelaunten Beamten gerät, dann bekommt er eine saftige Geldstrafe und unter Umständen Führerscheinsperre (!!!) bis 21!


    Man sollte sich das also mal genau durch den Kopf gehen lassen, bevor man ohne Fischereischein angelt.

  • Schade :( ,wir hatten mal einen User ,der pikehunter hieß,aber das Forum nur noch als Gast besucht,weil in hier einiges genervt hat. Und leider sind mit ihm auch noch ca.10 weitere Leute gegeangen.Eigendlich nicht so schlimm,nur hat das Forum seit dem erheblich an Qualität und Informativen Beiträgen abgenommen. Na dann,sry,wegen der Verwechslung.

  • Der Jahresfischereischein ist in allen FO-PUS Pflicht. Wer ohne selbigen bei einer Kontrolle in einem FO-Pu angetroffen wird begeht Fischwilderei mit allen schon genannten Konsequenzen. Der Teichbesitzer ist aber nicht "verpflichtet" dich auf einen Jahresfischereischein zu kontrollieren. Er ist rein rechtlich auf der sicheren Seite wenn im Eingangsbereich oder im Kassenhäuschen mit einem Schild darauf hingewiesen wird, das ein gültiger Jahresfischereischein mitgeführt werden muß.


    Kontrollberechtigt sind nur Fischereiaufseher, Polizei- und Forstbeamte


    Jürgen

  • Zitat von Fuchs3101

    Der Jahresfischereischein ist in allen FO-PUS Pflicht. Wer ohne selbigen bei einer Kontrolle in einem FO-Pu angetroffen wird begeht Fischwilderei mit allen schon genannten Konsequenzen. Der Teichbesitzer ist aber nicht "verpflichtet" dich auf einen Jahresfischereischein zu kontrollieren. Er ist rein rechtlich auf der sicheren Seite wenn im Eingangsbereich oder im Kassenhäuschen mit einem Schild darauf hingewiesen wird, das ein gültiger Jahresfischereischein mitgeführt werden muß.


    Kontrollberechtigt sind nur Fischereiaufseher, Polizei- und Forstbeamte


    Jürgen


    Bist Du Dir da ganz sicher, dass der Teichinhaber nicht verpflichtet ist ?
    Schliesslich verkauft er ja die Tageskarten, dass darf er nicht an unberechtigte Personen, oder ?

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