Was tun mit untermaßigen nicht überlebensfähigen Fischen ?

  • Moin
    Mich würde mal interessieren wie das bei euch gehandhabt wird,


    Bei uns im Verein, wird der Fisch ordnungsgemäß getötet und in die Fangliste eingetragen, er zählt dann selbstverständlich auch zum "Fanglimit"

  • andal
    das ist wohl richtig ;)


    Ich habe aber in Bayern schon sehr unterschiedliche Verfahrensweisen kennengelernt. Wenn ich auf "Tageskarte" unterwegs bin lese ich selbige für gewöhnlich auch.


    z.B. las ich einmal, dass man die Schnur vorm Maul abschneiden und den Fisch zurücksetzen muss !


    Einmal las ich, dass es verboten sei tote Fische (Ausnahme Köderfisch) dem Gewässer zuzuführen
    usw.

  • Bei uns ist es so wie bei Franz.


    Ich verstehe schon das Anliegen einer Anordnung, die vorschreibt, den Fisch zu zerschneiden oder zu vergraben.


    Aber andererseits tut es ja auch jedem verantwortungsbewussten Angler überaus leid, einen untermaßig verangelten Fisch abschlagen zu müssen, oder?


    Shit happens - auch bei noch so großer Sorgfalt.


    "Und es fragt sich, bitte sehr,
    ob's nicht doch das Beste wär,
    den Verstorbnen, der hinieden
    schon so frühe abgeschieden,
    ganz im Stillen und in Ehren
    gut gebraten zu verzehren."


    (frei nach W. Busch)

  • Ich könnte mich nicht mit dem Gedanken anfreunden einen Fisch, -den ich leider abschlagen muß obwohl untermaßig-, zu vergraben oder zu zerschneiden und ins Wasser zu werfen! Außerdem bezweifele ich das so eine Anordnung auch nur einen Fisch rettet, der von Allesindenpottwerfer gefangen wird, auch wenn er zurückgesetzt werden kann!


    Schwachsinn sag ich dazu!



    "Und es fragt sich, bitte sehr,
    ob's nicht doch das Beste wär,
    den Verstorbnen, der hinieden
    schon so frühe abgeschieden,
    ganz im Stillen und in Ehren
    gut gebraten zu verzehren."


    Das einzige was Sinn macht!

  • Nur das man mit diesem Aneignungsverbot auch eine Handhabe gegen die in der Hand hat, die eben alles in den Topf kloppen und sich mit dem Argument, der Fisch wäre nicht überlebensfähig gewesen, herausreden wollen.


    Sorgt dafür, dass sich alle Angler ordentlich verhalten, oder stellt einen Aufseher hinter jeden Fischer, dann erst sind solche Bestimmungen vielleicht nicht mehr erforderlich.

  • In Dänemark ist dies flächendeckend eindeutig geregelt. Jeder untermaßige Fisch (sofern er nicht eindeutige Anzeichen einer Seuche aufweisst) ist zurückzusetzen.
    Wer mit einem untermassigen Fisch erwischt wird zahlt. Falls der Fisch tatsächlich nicht lebensfähig ist, dient er halt als natürlicher Dünger, Fisch-, Vogel-, Krebsfutter,...
    Ich finde die Regelung gut, da individuelle Entschuldigungsdiagnosen für die Entnahme untermaßiger Fische einiger Kochtopfangler nicht geduldet werden.

  • Zitat

    Falls der Fisch tatsächlich nicht lebensfähig ist, dient er halt als natürlicher Dünger, Fisch-, Vogel-, Krebsfutter,...


    Aber er geht halt vorher qualvoll ein...


    Und wenn ich ihn zerschnipple und reinschmeiße, ist er trotzdem entnommen, wenn auch nicht angeeignet.


    Mir wär's auch lieber, wenn kein Untermaßiger in meinem Fangbuch stünde...
    Aber sinnvoll verwerten, wenn's nicht anders geht, scheint mir halt noch das Vernünftigste...


    Wie gesagt: Ich verstehe das Anliegen des Aneignungsverbotes schon.
    Aber ich unterstelle meinen Anglerkollegen auch keine unlautere Gesinnung, wenn sie einen untermaßigen Fisch abschlagen müssen und ihn dann mitnehmen.

  • @ Reverend
    Im Prinzip hast Du Recht. Doch an der Ostseeküste sieht die Welt manchmal leider ganz anders aus. Da sieht man des öfteren ganze Eimer mit untermaßigen Dorschen voll.

  • Zitat von Franz

    Moin
    Mich würde mal interessieren wie das bei euch gehandhabt wird,


    Bei uns im Verein, wird der Fisch ordnungsgemäß getötet und in die Fangliste eingetragen, er zählt dann selbstverständlich auch zum "Fanglimit"



    Also bei uns wird das genauso gehandhabt...ansonsten kann ich Tobbes nur rechtgeben! Ich halte dieses Aneignungsverbot mit inbegriffener "Bestattung" oder "Notschlachtung" für absoluten Schwachsinn :!:

  • Ich halte das Aneignungsverbot für eine sehr sinnvolle Maßnahme, die Gründe hat Andal schon genannt.
    Es gibt nämlich leider nicht nur ordentliche Angler, denen wäre dann Tür und Tor geöffnet!
    Solange noch 30cm lange Meerforellen gestippt oder mit Köfis gefangen werden, wie an einigen Stellen hier bei uns an der Ostsee, geht das nicht anders!

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