Oh mein Gott - welche Polemik!
Mir kommen die Tränen wie ungerecht doch der großteil der Bevölkerung gegen die
bemitleidenswerten (Kampf)hunde und ihre Halter ist.
Der Mitbürger, der sich vor Hunden fürchtet, ein übrigens sehr großer Teil der Bevölkerung,
hat sich gefälligst nicht so zu haben.
Er hat laut Eurer Argumentation einfach darauf zu vertrauen, dass der Hundehalter und der dazugehörige Hund,
der soeben 50m vor ihm um die Ecke biegt, sich den erforderlichen Gegebenheiten entsprechend verhält
und weder Herrchen noch Hund über eine soziale oder genetisch bedingte Missbildung verfügt.
Sorry - aber das kann und darf es nicht sein!
Der Bundesbürger hat laut Grundgesetz ein Recht auf körperliche Unversehrtheit. Punkt!
Und da haben sich alle anderen Interessen, auch die sämtlicher Hundebesitzer, darunter einzuordnen.
Gruß,
Peter