Habe meinen Angelschein in Hessen gemacht und ziehe in 2 Wochen nach Bayern um. Wisst ihr vielleicht ob ich dann einen neuen schein beu der Gemeinde in Bayern bekomme? Weil in Bayern wird der Schein ja lebenslang ausgestellt und in Hessen nur für 10 Jahre. Vielleicht hat das ja einer von euch schon mal erlebt?
Angelschein
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Das könnte Probleme mit der Anerkennung geben.
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Ähm, ihr sprecht jetzt aber nur von dem "Jahresfischereischein" oder?
Wenn ich jetzt mit einem Jahresfischereischein aus einem anderen Bundesland lediglich eine Tages- oder Wochenkarte erwerben wollte, würde das gehen, oder? -
Das betrifft nur den Jahresfischereischein, wenn du in Bayern Urlaub machst bekommst Du in jeder Gemeinde einen für drei Monaten gültigen staatlichen Schein für Bayern ausgestellt.
@ andal müßte meines Wissens so O.K. sein oder -
Also mit Deinem Schein aus B-W bekommst Du ohne wenn und aber einen Gewässerschein, so, wie auch die Scheine anderer Bundeländer bei Bayernurlaubern anerkannt werden. Nur bei einem Umzug nach Bayern wirds problematisch.
So ziehen sich die bayerischen Amtschimmelreiter nach meinem Wissen daran hoch, dass ihnen speziell die hessische Prüfung für bayrische Begriffe zu einfach ausfällt und im Besonderen daran, dass in Hessen keine praktische Unterweisung im sach- und fachgerechten Töten der Fische erfolgt. Aber genau der schriftliche Nachweis dieser Unterweisung ist in Bayern nötig, um in den Bestitz eines Fischereischeines zu kommen. Darum werden alle Umsiedler zur erneuten Schulung und Prüfung genötigt.
Meine persönliche Meinung zu dieser Handhabung schreibe ich nicht nieder, weil ich sie sonst selber löschen müsste!
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Na dann ist ja gut, das hätte mich doch schwer geschockt...
Wobei ich die Tatsache, dasses in dieser Hinsicht keine bundeseinheitliche Regelung gibt, echt nicht gut finde... -
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Den Gastschein können nur Leute erwerben, die ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben. Das Ding nennt sich zwar auch Jahresschein, aber er gilt nur drei Monate (frei wählbar) und das auch nur einmal pro Jahr!
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Es scheint so einige merkwürdige Regelungen zu geben, nicht nur in Bayern (obwohl diese bezgl. des Angelscheins besonders kleinlich ist).
Z.B. will mir der tiefere Sinn des Nachtangelverbots nicht einleuchten.
Der Reverend erklärte mir, das sei (bald ja nicht mehr), um der Schwarzfischerei entgegen zu wirken. Na ja, ich denke, wer unbedingt schwarzfischen will, wird auch am Tage Gelegenheit dazu haben *soeinblödsinn*Speziell beim Schein freut sich sicher auch die Gemeindekasse über die eingehenden Prüfungsgebühren. Die machen den Braten zwar eigentlich nicht fett schätze ich (wie teuer ist eigentlich Lehrgang und Prüfung in Bayern ?), aber Kleinvieh macht bekanntlich auch Mist.
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was sagt uns das.... die spinnen, die Barzis....
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Bitte ohne "r". Wir sagen ja auch nicht "Hansearten".
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@Schröder
Also der Schein kostet bei uns im Verein eine Lehrgangsgebühr von 125¤. Hinzu kommt dann nochmal die Prüfungsgebühr. Wieviel diese beträgt weiss ich nicht genau. -
Danke für die Info.
Ich meinte zwar, das schon mal irgendwo gelesen zu haben, konnte mich aber nicht an die genaue Summe erinnern.Puh, das ist ja doppelt so teuer wie bei uns.
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Zitat von andal
Bitte ohne "r". Wir sagen ja auch nicht "Hansearten".
Andal, du hast mir den Morgen gerettet. Daaanke
Noch mal was zu den Scheinen. Ein Brandenburger mit bestandener Prüfung hat es glaube ich am Schwersten. Denn dieser Schein wird ja grundsätzlich nicht anerkannt, obwohl nach den jahrzehntealten bayrischen Prüfungsunterlagen, geschult wird.
So ein Schwachsinn
Anstatt sich immer neue Dummheiten auszudenken, wie Nachtangelverbot, wäre es doch mal schön wenn die Führungsriegen der Verbände, mal ihre Altersdemenz aufgibt und sich mal an einen Tisch setzen würde.
Ohne gleich zu denken, der Andere will mir ans Geld.
Proletar.... ähmm Angler aller Länder vereinigt euch.
(Ja stimmt ich bin ein alter Ossi, aber bei uns wars Gott sei dank wenigstens in dieser Beziehung einheitlich)
Denn liegt es nicht eigentlich an uns solchen Holzköppen mal die Harke zu zeigen -
Zitat von wm66
Ja stimmt ich bin ein alter Ossi, aber bei uns wars Gott sei dank wenigstens in dieser Beziehung einheitlich
Das unterscheidet eben die Gesetzgebung demokratisch zusammengewürfelter Republiken
gegenüber diktatorisch verwaltetem Kommunismus...... und da bevorzuge ich lieber das kleinere Übel!
Gruß,
Peter -
Weiß jemand wie das beim Umzug von Schleswig - Holstein nach Niedersachsen aussieht? Bisher nehme ich einfach meinen Schleswig- Holsteinischen Schein mit zum angeln, muß mir jetzt aber nach einem Jahr wohl endlich mal nen neuen holen.
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Vor einiger zeit gabs doch mal in einer Blinkerausgabe in der die Unterschiede zwischen den Ländern bezüglich des Angelsscheins drin waren. Ist schon ne Sauerei was da für Unterschiede bei der schwere der Prüfung und bei den Kosten für den Angelschein gemacht werden.
Selbst wenn das mit dem Umschreiben klappen würde,den Schein auf lebenslang zu verlängern wäre wahrscheinlich sehr teuer. Ein Bekannter von mir hat das gemacht,und der musste obwohl er schon über 50 jahre alt war an die 400€ zahlen. Das wird altersmäßig gestaffelt,also je jünger das man ist umso teurer wird es. -
Ähm....was bezahlt man denn in Bayern für diesen lebenslangen Schein, wenn man den nach bestandener Prüfung (in Bayern !) abholt ? Mal von Prüfungs- und Lehrgangsgebühr abgesehen.
Ist das dann auch so teuer, oder ist es so, daß es tatsächlich günstiger ist, in Bayern eine erneute Prüfung abzulegen, statt den vorhandenen auf Lebenszeit verlängern zu lassen (vorausgesetzt, er wird anerkannt) ?War jetzt etwas wirr, glaub ich.
Ihr wißt bestimmt, was ich meine....oder ?
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