Angelschein

  • Prüfung brauchste nur einmal machen.
    Bei bestandener Prüfung erhältst Du eine Urkunde.
    Mit dieser kannst Du Dir den Fischereischein auf Lebenszeit ausstellen lassen


    Selbst edit: Fehlinformation


    Preise weis ich im Moment nicht - sind aber bei weitem nicht so teuer, wie oben genannt wurde.


    Gruß,
    Peter

    Also, wenn ich Du wäre ..... dann wäre ich, ehrlich gesagt, doch lieber ich

    Einmal editiert, zuletzt von Taxler ()

  • Soweit ich es weiss hängt es wie ich schon geschrieben habe vom alter her ab. Wäre also billiger wenn Du Deinen Schein erst mit zb 60 jahren machst und ihn Dir dann gleich auf Lebenszeit ausstellst,als wenn jemand mit vielleicht16 die Prüfung macht und dann den Schein auf Lebenszeit will,das wäre glaub ich mal unbezahlbar.
    So war es zumindest noch vor ca drei Jahren,ich denke mal nicht das sich daran was geändert hat.....

  • Ist ja raffiniert, nech ?


    Somit werden Zugezogene dann doch praktisch genötigt, den Angelschein nochmal neu zu machen, denn wer zahlt schon freiwillig ungleich mehr, wenn er es mit etwas mehr Aufwand auch billiger bekommen kann ?


    Eigentlich ne Sauerei.

  • Ich habe gehört, dass die Anerkennung Hessen>Thüringen, Niedersachsen>Hessen, SH>Niedersachsen, Hessen>NRW funktioniert.


    Was Bayern angeht: Kurt Tucholsky hat mal (aus anderem Anlass) einen Essay namens "Reisende meidet Bayern"geschrieben, dass kann man aus anglerischer Sicht dann wohl nur unterschreiben.


    Gastschein ??? Das ist doch totaler echt unmöglich. Ich habe mit meinem hessichen Schein bisher übrall (halt nicht in Bayern) Tagesscheine kaufen können - ohne mich vorher auf irgendeinem Amt ans müssen und meine Freizeit zu verschwenden.


    Wenn ich seit zig Jahren einen Schein in einem anderen Bundesland habe wird mir nicht zugetraut einen Fisch ordnungsgemäß zuu töten?? Klasse.


    Da könnte ja der Norddeutsche ja auch von Bayern eine Sprachprüfung verlangen - damit die verstehen das mit Wels Waller gemeint ist, ...


    Und dann gibt es noch Leute, die meinen der Föderalismus muss weiter ausgebaut werden.

  • Mit einem hessischen Schein und einem ständigen Wohnsitz in Hessen kannst Du jederzeit in Bayern einen Gewässerschein erwerben.


    Der Fischereischein wird in Bayern übrigens ausschließlich auf Lebenszeit ausgestellt. Das gilt für das Dokument.


    Die Fischereiabgabe kann entweder alle 5 Jahre entrichtet werden, oder, gestaffelt nach Lebensalter, auf Lebenszeit.


    Ohne entrichtete Fischereiabgabe hat der Fischereischein insofern keine Gültigkeit, als das keine Gewässererlaubnisse ausgestellt werden dürfen.

  • Zitat von lounger

    Wenn ich seit zig Jahren einen Schein in einem anderen Bundesland habe wird mir nicht zugetraut einen Fisch ordnungsgemäß zuu töten??


    Na ja, ich denke, ebenso wie es Leute gibt, die schon viele Jahre ihren Führerschein haben und trotzdem kaum Fahrkenntnis könnte man behaupten - auch wenn es unwahrscheinlich ist - dass jemand mit Angelschein nicht zwangsläufig über viel Praxis verfügen muß.


    Das jetzt mal aus möglicher Amtssicht gesehen.


    Generell sollte man davon ausgehen können, daß der Inhaber eines Scheins einen Fisch auch waidgerecht töten kann.

  • Warum der bayerische Amtsschimmel zu vehement gegen den hessischen Schein wiehert ist schnell erklärt. Es geht mal wieder ums Geld.


    Viele Nordbayern sind in der Vergengenheit nach Hessen ausgewichen, um sich dort den deutlich billigeren und einfacheren Schein zu holen. Das ist natürlich dem Freistaat sauer aufgestoßen und man hat flugs eine Begründung aus dem Ärmel gezaubert, wie man die Leute wieder an die bayerischen Kassen bitten kann.

  • @Schröder


    Ja sicher, trotzdem gilt es in Deutschland nur ein Führerschein. Aber 16 (abzüglich der toleranteren Bundesländer) Fischereischeine, dass kann es ja wohl nicht sein.


    Meines Erachtens wäre eine einheitliche Grundausbildung- und prüfung, die auf regionale Besonderheiten eingeht, durchaus möglich.
    Bezüglich der Schonmaße und -zeiten angeht ist eh jeder Angler in der Pflicht sich vor dem Angeln zu informieren.


    Ich finde die gesetzlichen Regelungen - übrigends ebenso wie das ganze Lehrgangswesen!!- viel zu kompliziert und zwar unnötig. Und im übrigen soweit ich weiß einzigartig. In vielen anderen Ländern kauft sich jeder der Angeln will eine Lizenz - ohne Prüfung und in der Pflicht sich nach den Gesetzen (und ihren lokalen Spezifikationen) zu verhalten.


    Hier ist die Logik: wer einen Kurs gemacht hat verhält sich richtig - die ganzen Unrathaufen am Wasser bezeugen das Gegenteil.
    Ich halte eine Prüfung durchaus für sinnvoll, allerdings finde ich es sollte den Leuten freigestellt sein an einem Kurs teilzunehmen. Gerade Bayern ist ja auch bekannt der für sehr viel zeitlichen Aufwand von den Kursteilnehmern zu verlangen - was für viele die Absolvierung unnötig erschwert.

  • Ein bekannter von mir hat seinen Angelschein in Amerika gemacht. Er hat in der Gemeinde in die ich auch ziehen werde probiert den sich Schein lebenslänglich ausstellen zu lassen. Das hat aber auch nach wiederhohltem male nicht funktioniert. Er jetzt vor knapp 2monaten in den Nachbarort gezogen wo ihm der schein von der Gemeinde ohne mecker lebenslänglich ausgestell wurde :shock:
    Also meine Freage: Ist es evtl. möglich einen Zweitwohnsitz(oder bei Bedarf auch den Erstwohnsitz) bei meinem Bekannte zu beantragen und sich den Schein dann auf dieser Gemeinde ausstellen zu lassen?

  • andal
    Also doch eine Paralelle zum Führerschein. Wir hatten hier immer Fahrschülerwanderungen gen Thüringen und Niedersachsen - da gabs weniger Pflichtstunden. Mittlerweile ist dies auch nicht mehr möglich.


    Mischl
    In den USA kann man glücklicherweise einfach seine Lizenz im Laden kaufen.
    Und dann brauch man auch keine Tageskarten mehr sondern kann jedes Gewässer des Bundesstaates beangeln. Schön für den Freund das es geklappt hat, schade für uns, daß es hier nicht auch so einfach ist wie in den USA oder Kanada.

  • So nun mal "Cool Down". Ich hab hier mal nen Artikel aus dem Organ des Bay. Landesfischereiverbandes eingestellt - ebenso im I-Net nachzulesen:


    Zitat:
    Berichtigung zum Artikel über die „Anerkennung von Vorbereitungslehrgängen anderer Bundesländer – Geltung von Fischereischeinen anderer Bundesländer“ in Bayerns Fischerei und Gewässer Nr. 3/ 2004, S. 12,13.
    Die Lösung des Beispieles unter Nr. 4 (Umzug von Nordrhein-Westfalen) wird wie folgt ergänzt: Von Bewerbern, die unter Aufgabe ihres Wohnsitzes in einem anderen Bundesland - Nordrhein-Westfalen, wie im Beispiel aufgezeigt ­ nach Bayern zuziehen, werden außerbayerische Prüfungen nach § 2 Abs. 2 Satz 1 BayAVFiG anerkannt. An Personen, die zum Zeitpunkt der Ablegung der Prüfung ihre Hauptwohnung außerhalb Bayerns hatten, kann auf Grund der am außerbayerischen Wohnort erfolgreich abgelegten Prüfung nach § 2 Abs. 2 Satz 1 BayAVFiG ein bayerischer Fischereischein erteilt werden (§ 2 Abs. 2 Satz 2, 2. Alt. AVFiG). Zuzügler mit außerbayerischer, gleichgestellter Fischerprüfung müssen daher nach Ablauf der Geltungsdauer ihres außerbayerischen Fischereischeines weder einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang noch eine Fischerprüfung absolvieren. (Zitat Ende)


    Geht also doch, wurde mir auch so von unserem zuständigen Ordnungsamt bestätigt.

  • Genau so ist es snoek. Es wird nicht Alles so heiß gegessen, wie es hier gekocht wird 8) .


    Nur gibt es einige Bundesländer deren Prüfung in Bayern nicht als gleichwertig eingestuft wird.


    Gute allgemeingültige Erklärungen findet man auch auf der Homepage des VDSF.

  • Mike, ich will ja nicht "Korinthen kacken", aber nach der Neufassung des AVFiG vom 10.05.2004 §2 Abs. 2 Satz1 heißt es "nur" noch: Für die Erteilung des Fischereischeins werden der nach dem Fischreigesetz für Bayern vorgeschriebenen Fischerprüfung die in anderen Ländern der BRD nach den dortigen Rechtsvorschriften abgelegten Fischerprüfungen gleichgestellt, sofern die erfolgreiche Prüfungsteilnahme urkundlich nachgewiesen ist.


    Heißt also: ein, wie früher üblich, gezogener Vergleich von wegen die Prüfung war schwerer, leichter, genauso schwer ist mit der Neufassung des AVFiG hinfällig. Noch nichtmal auf den praktischen Teil (Schlachtung) kann/darf der Verwaltungsbeamte verweisen. Er muss ausstellen.


    Greets


    Rainer

  • @Schröder
    So ist es. Uns so ist es in allen anderen Länder aus unserem Heimatland (zumindest kenne ich kein anderes).
    In den meisten Ländern kauft man einfach einen Tages-, Wochen...-karte für ein Gewässer. In einigen benötigt man vorher soetwas wie einen Jahresfischerischein (den man aber wie gesagt ohne Prüfung kauft). In Kandada und USA kann man für sehr wenig Geld Lizenzen für ganze Bundesstaaten oder Provinzen kaufen. Ich habe für ca. 30 Euro eine saisonkarte für Ontario gekauft, damit kann man dann alle 250000 Gewässer (außer wenige Privatgewässer) auf einer Fläche die dreimal so groß ist wie Deutschland beangeln.


    @Na dann sind die Bayern etwas besser als ihr Ruf.
    Aber wie ist das mit dem Gastkartenkauf?

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