snoek,
deine Worte in den Gehörgängen der Ausstellungsbeamten.
Ist sicherlich nach Lust u. Laune, Gemeinde oder Stadt unterschiedlich , weil keine Ahnung oder kein "Goodwill" vorhanden ist.
Zitat von lounger... Aber wie ist das mit dem Gastkartenkauf?
Wenn du einen Fischereischein hast, solltest du einen Erlaubnisschein erwerben können.
Sofern dir der Gewässerbesitzer gewogen ist .
Ist ja auch immer abhängig von den Ausgabebedingungen, nicht nur in Bayern auch in anderen Bundesländern herrscht die "Regelungswut".
Es gibt norddeutsche Salmonidengewässer (Fly only), die nur mit einer speziell beim VDSF abgelegten "Fliegenfischerprüfung" befischt werden dürfen (Vereinsvorschrift).
Man könnte noch eine ewig lange Liste an sonderbaren Vorschriften fortführen. Wäre dann aber Alles Off Topic.