Hallo
Was soll ich machen wenn ich ein nicht massigen Fisch gefangen hab der denn Köder viel zu tief geschluckt hatt und ich ihn nicht mehr rausbekom.
Ist es schlim wenn ich einfach die schnur duschneide und den Fisch wieder Reinlasse?
Hallo
Was soll ich machen wenn ich ein nicht massigen Fisch gefangen hab der denn Köder viel zu tief geschluckt hatt und ich ihn nicht mehr rausbekom.
Ist es schlim wenn ich einfach die schnur duschneide und den Fisch wieder Reinlasse?
Jedes Fischereigesetz sieht in seinem Geltungsbereich vor, wie in so einem Fall zu verfahren ist. In der Regel besteht ein Aneignungsverbot.
Das heißt meist, untermaßige Fische sind, ungeachtet der Tatsache, wie sie gehakt sind, zurückzusetzen. Also im Klartext: Abhaken, oder abschneiden und wieder rein ins Wasser.
Einen nicht Überlebensfähigen Fisch musst du Vergraben oder dem Wasser zurückgeben. Natürlich tod.
Ich hab aber gehört bei Aalen mach man es so dass man nur das Vorfach durchgeschnitten wird.
Zitat von loIch hab aber gehört bei Aalen mach man es so dass man nur das Vorfach durchgeschnitten wird.
hm, tja sowas hört man leider immer wieder...es ist ein irrglaube, dass kleine aale, die den haken bis zum anschlag geschluctk haben den auch wieder auswürgen...
ein 40cm Aal mit einem 1er Haken im Magensack stirbt, soviel ist sicher...da wird nichts "rausgherotzt" und auch nix "rausgedreht" oder was auch immer...ein Lebewesen mit grbrochener Magenwand stirbt in 90% aller fälle - Punkt!
Generell ist es allerdings so, wie Andal gesagt hat, ein untermaßiger fisch ist in jedem fall zurückzusetzten, da gibt es allerdings ausnahmen in den ländern, wie zum beispiel das töten und zurückgeben ins gewässer, was ich für deutlich sinnvoller empfinde.
Einen untermaßigen barsch mit einem großen geschluckten haken so wieder ins wasser zurückzusetzten grenzt ja schon an tierquälerei
Zitat von andalJedes Fischereigesetz sieht in seinem Geltungsbereich vor, wie in so einem Fall zu verfahren ist. In der Regel besteht ein Aneignungsverbot.
Das heißt meist, untermaßige Fische sind, ungeachtet der Tatsache, wie sie gehakt sind, zurückzusetzen. Also im Klartext: Abhaken, oder abschneiden und wieder rein ins Wasser.
Ist aber nicht überall so andal
Bei einem Fischereiverein heißt es:
Der Fisch ist zu töten in die Fangliste einzutragen und das Vorfach mit Haken im Fisch zu lassen (wenns eine Kontrolle gibt, als Nachweis das der Fisch verangelt war)
Bei einem anderen Fischereiverein
Der Fisch ist zu töten kleinzuschneiden und ins Gewässer zu werfen.
Darum habe ich auch geschrieben: "Das heißt meist..."
Bei Aalen ist es durchaus möglich, dass der Haken durch die Haut rauswächst. Ich habe selber schon mal einen Aal gefangen, welchen ich 3 Wochen vorher leider verloren habe, bei dem mein Haken schon zur Hälfte aus der Haut herausgewachsen war. Das Vorfach hing noch aus dem Maul. Anhand des vorfachs konnte ich erkennen, das es sich um den selben Aal wie drei Wochen zuvor gehandelt hat.
Die Regelungen mit dem Vorfachabschneiden und wieder schwimmen lassen,bzw töten und vergraben kenne ich auch. Aber warum sollte man einen untermaßigen Fisch töten und danach wieder ins Gewässer zurückwerfen? Das ist doch Blödsinn. Es muss doch nicht sein das tote Fische unnütz auf der Wasseroberfläche rumschwimmen.
@ ötzi
mußt Du genau lesen da steht kleinschneiden dabei
Fischfetzen schwimmen meiner Meinung nicht
und werden meines Wissens von Aalen, Hecht und Zander gefressen.
Es gibt tatsächlich auch Leute die so anfüttern
Ist definitiv kein einfaches Thema.
Bei uns zählt der verangelte untermaßige Fisch zum Fanglimit und man darf ihn entnehmen !
Aus meiner Sicht eine sinnvolle Lösung, das Problem ist nur, dass es dann Leute geben könnte die bewusst auch nichtverangelte untermaßige Fische mitnehem und sagen: Der war verangelt...
Bei uns klappts, da wir ein recht kleiner Verein sind in dem jeder jeden kennt
so iss es Franz - bei uns Dito. Und derjenige der den untermaßigen zum bluten "bringt" um Ihn dann mitzunehmen, würde den denn auch einstecken wenn er ihn eigentlich zerstückelt zurückschmeißen müßte.
wenn ich einen untermasigen fisch fange und er den haken geschluckt hat nimm ich ihn mit und lasse als beweis den haken drinn. ist mir bis jetzt aber nur 1 mal passiert. war aber nicht untermasig sondern hatte schonzeit
So wie blinker chris würde ich das auch machen. Und wenn der Aufseher verlangt, dass ich das Tier wieder ins Wasser werfen soll, dann kann ich das ja auch noch machen. So bleiben mir alle Möglichkeiten offen.
Immer die Haken nicht zu klein wählen und schnell anschlagen, dann kann doch fast nix mehr schiefgeh'n:-)&
-
Hallo liebe Angelkameraden,
rechliche Grundlage ist immer das Landes-Fischereigesetz. Regelungen innerhalb eines Vereines haben in diesem Falle ja wohl keine Gültigkeit!
Gruß
Sea
Nicht ganz.
Auf Antrag können von der unteren Fischereibehörde Ausnahmen genehmigt werden. Die gesetzlichen Schutzbestimmungen können aber von jedem Rechtsinhaber jederzeit verschärft werden.
Das stimmt natürlich - "nach oben geht es immer, nach unten nimmer"
Gruß
Sea
Nach unten geht es in begründeten Ausnahmefällen auch. Allerdings bekommt man eher eine Privataudienz beim Papst.
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