Sollte Catch and Release in Deutschland eingeführt werden!?

  • Diese Frage kann doch nur mit ja beantwortet werden oder?


    Meiner Meinung nach sollten auch die gezetzlichen Schonmaße noch erhöht werden und Fische über 10Pfund unverzüglich zurückgesetzt werden da diese Fische einen schönen Drill liefern und für eine neue Generation sorgen sollen, doch schade das dies meistens nicht so gesehen wird!
    Bestes Beispiel Thüringen: Hier hat der Zander meistens (von Gewässer zu Gewässer unterschiedlich) 45cm! Das ist doch mehr als lachhaft !! Denn die meisten angler nehmen dann auch ein 45cm Zanderchen mit nach Hause!
    Für mich unverständlich! Ich hoffe mal das ich diese Meinung nicht alleine vertrete!

  • Das Thema ist ja nun schon mehrmals durchgekaut worden.


    Da es jedoch immer wieder gerne aufgegriffen wird und zu kontroversesten
    Diskussionen führt pack mers halt wiedermal an.


    Vorab:
    Eine sinnvolle Verwertung des Fangs kann allerdings auch ein zurücksetzen des Fisches
    aus hegerischer Betrachtungsweise darstellen.


    Im Speziellen:
    Schonmaße sind Gewässerspezifisch ausgelegt um dem "natürlichen" Bestand gerecht zu werden.


    Wenn in bestimmten Gewässern das gesetzl. Schonmaß (mind. 1x ablaichen) nicht ausreicht,
    steht es jedem Verein oder Gewässerinhaber frei, das Schonmaß nach oben zu setzen.


    Bei Deinem Beispiel 45er Zander scheint die Population ausgewogen zu sein, bzw. überproportional,
    bzw. lediglich auf put & take ausgerichtet und daher wäre eine Entnahme bei 45cm gerechtfertigt.


    Raubfische ab einer bestimmten Größe und Alters sind im Verhältnis Nutzen / Schaden sowie
    ihrer Reproduktionsrate in manchen Gewässer kontraproduktiv und gehören somit entnommen.


    Eine Entscheidung zum releasen danach zu treffen, ob es sich um einen schönen Drill handelt oder nicht
    sollte mittlerweile von jedem verantwortungsbewussten Angler absolut verneint werden.


    Gruß,
    Peter

  • Es wird in Deutschland zu viel reguliert.


    Gesetzlich vorgeschriebenes C&R nach holländischem Vorbild halte ich genauso für falsch wie generelles C&R-Verbot.
    Es sollte jedem Angler selber ins Ermessen gestellt werden, ob er einen Fisch verwerten oder zurücksetzen will.
    Zwei Rahmenbedingungen sollten aber gegeben sein:
    1. Angeln mit 100%iger Releaseabsicht stellt keinen vernünftigen Grund dar, Fische zu fangen. Es muss schon eine prinzipielle Bereitschaft vorhanden sein, gefangene Fische zu verwerten. Und die Release-Entscheidung muss mit hegerischen Gründen darstellbar sein.
    2. Den Alles-in-den-Topf-Schmeißern sollte neben den geltenden Schonzeiten und - maßen auch ein Fanglimit gesetzt werden.

  • Ich sehe das genauso wie unser guter Reverend ,dieses Catch&Release Verbot find ich absolut blödsinnig. Jeder sollte für sich selbst entscheiden wie er einen Fang verwerten will,aber das gesetzlich vorzuschreiben finde ich nicht richtig.

  • Ich sehe es auch so wie der Reverend. Allerdings gigt es in Holland kein prinzipiell vorgeschriebenes C&R. Dort heißt es teilweise nur dass Hechte nicht entnommen werden dürfen, und für Zander/Barsch gibt es Obergrenzen.
    Wenn de in Deutschland einen Lach fängst, und das darfst du, musst du ihn auch wieder frei lassen. Mit den Hechten in manchen NL-Gewässern verhält sich das genau so.


    Lucio

  • sagen wir es mal so,


    in der praxis wird das C&R-Verbot anders gehandhabt, als es der eigentliche Inhalt vorschreibt.


    es hält sich eh niemand dran, der nich besondere gründe hat, alles was er fängt auch zu entnehmen. zum beispiel soll es ja schwarze schafe geben, die den fang verhökern.


    der vernünftige angler, der C&R so betreibt, dass dem tier kein schaden entsteht, ist garantiert in der mehrheit und liegt damit meines Erachtens richtig, wenn er sich auch außerhalb des gesetzes bewegt.


    gruß ZUNDER

  • Ohne viel blabla (gab es ja schon einige Male): Ja!


    Meines erachtens reichen Mindestmaße (oder andere Größenbeschränkungen zur Sicherstellung einer gesunden Alterspyramide), Schonzeiten und eine Festlegung der Maximalentnahme aus.


    Nur mal zur Erinnerung: Deutschland ist das einzige Land in dem es eine Entnahmepflicht gibt! Manchmal hilft es die Norm auf ihren Nutzen zu hinterfragen, wenn man sich mit den Vorstellungen von anderen vergleicht.

  • MOINSEN


    Soll man denn beim C&R verbot alle Fische mitnehmen, die man Fängt ???
    Weil wenn man z.b. 2 Welse von 10 cm und 2,12 Metern fängt muss man den Riesen SCHLACHTEN oder watt ???????
    Datt iss doch mist !!!
    Der soll doch lieber Realased werden !!!
    Dann kann er noch Nachwuchs erschaffen und von anderen Gefangen wrrden !!!!!


    Fazit:


    Ein großer MIST dieses C&R Verbot :!: :evil: :!:





    Und Tschüss........

  • Was soll eingentlich immer dieses Zitat vom "Deutschen C&R-Verbot"? Ein solches "Gesetz" gibt es nicht! Lediglich die Fischereiordnungen der Länder regeln die Entnahme, oder die Nichtentnahme.


    Ich darf dazu den entsprechenden Absatz der AVFiG, §9 (9) ziteren:
    Fische, die unter Einhaltung der für sie festgesetzten Fangbeschränkungen nach Zeit und Maß gefangen worden sind, sowie Fische ohne Fangbeschränkung dürfen nur in Übereinstimmung mit dem Hegeziel und dem Tierschutzgesetz erneut ausgesetzt werden.


    Mit keiner einzigen Silbe wird gefordert, respektive bestimmt, dass jeder nicht einer Fangbeschränkungen unterliegende Fisch abgeschlagen werden muss.


    Dagegen fordert das Tierschutzgesetz (Bundesgesetz), dass ein vernünftiger Grund vorliegen muss, wenn ein Wirbeltier getötet werden soll.


    Faßt man also beide Texte zusammen, kann man beim besten Willen keinen Grund erkennen, der dem Zurücksetzen eines Fisches entgegensteht. Voraussetzung ist natürlich, dass sein Fang nicht beabsichtigt war (z.B. Karpfen beim Schleienfischen), b.z.w. nicht ein Fangen nur um des Fangens Willen erolgte.


    Nichts, aber auch schon rein gar nichts spricht also gegen eine selektive, dem Gewässer und den Beständen angepasste Entnahme, oder eben das Zurücksetzen bestimmter, nicht Fangbeschränkungen unterliegender Fische.


    Extreme Formen, also ausschließliches C&R, oder maßlose Entnahme, sind wie alle anderen Extremismen abzulehnen.


    Sicherlich könnte man jetzt wieder mit den "Ja-aber-wenn - Argumenten" kommen, aber dann sollte man bitte vorher in sich gehen und überlegen, wie man selber fischt und warum man fischt. Fische sind keine Spielzeuge, keine Politur für das eigene Ego und sie verdienen in jedem Fall einen respektablen Umgang.


    Dann muss man halt mal einen Angeltag auch u.U. früher abbrechen, wenn es "beisst wie blöde"...!


    Der Angler braucht eine intakte Natur. Der Umkehrschluss ist dagegen nicht zwingend!

  • @ andal & reverent


    Gut gesagt :clap:


    Das ist der goldene Mittelweg, den jeder für sich selbst finden muss.


    ;)


    @ Harry Zunder


    Ja, diese Schwarzen Schafe gibt es !


    und ich kenne ( leider ) sogar einige von ihnen.


    Ein Diskussionsbeitrag bei der letzten Vorsitzenden Versammlung wurde mit viel Interesse wahrgenommen.
    Da ging es darum , ein Höchstmaß für bestimmte Fischarten einzuführen.


    Aber ich glaube so ein neues Gesetz macht unser Hobby nicht gerade beliebter.
    In manchen Gewässern wäre es recht Sinnvoll.



    mehr will ich zu diesem heißen Thema nicht beisteuern, denn mir hängts langsam zum Hals raus.
    Ich habe meine Linie gefunden, und fahre damit ganz gut. ;)

  • andal


    Ich äussere mich generell nur sehr ungern zu diesem Thema.


    Aber wer nach diesem, sehr aussagefähigen, Post von dir die Fakten nicht begreift ... :-S


    Wichtig ist der umgang mit dem Fisch. Sach- bzw. Artgerecht und die sinnvolle Verwertung oder das begründbare Zurücksetzen. Hier auf die
    Politiker zu warten ist wohl vergebene Liebesmühe. Ich hab es schon mal geschrieben das hier der VDSF und der DAV gefordert sind. Diese beiden sollten eigentlich unsere Lobby sein, verhalten sich aber wie Katz und Maus. Ein Deutschland aber zwei Dachverbände. Dies ist absolut nicht politisch gemeint, aber hier wünsche ich auch eine wiedervereinigung herbei, damit unsere Lobby stärker wird. Etwas provokant vielleicht aber von der Wahrheit nicht weit entfernt.

  • Zitat von Zanderseb

    Aber ich glaube so ein neues Gesetz macht unser Hobby nicht gerade beliebter.


    Ein Gesetz auf Landes- oder Bundesebene würde ja auch wieder rein gar nichts bringen. Es ist viel zu pauschal. Hier sind verantwortungsbewußte Gewässerbewirtschafter gefragt, die entsprechend der örtlichen Zustände entscheiden.


    Als Beispiel die Laube (Ukelei). In Schleswig Holstein ist diese Art ganzjährig geschützt. Im südlichen Bayern ist es ein wahrer Massenfisch.
    Dabei ist dann auch noch zusätzlich zu unterscheiden, ob das betreffende Gewässer einen regelmäßigen Besatz erfährt, oder ob es auf eigene Reproduktion angewiesen ist.


    Alles Argumente gegen eine zu enge gesetzliche Reglementierung und für, auf lokale Anforderungen abgestimmte, Einzelbestimmungen.


    Die bereits bestehenden gesetzlichen Regelungen sind bei weitem nicht so schlecht, wie sie immer geredet werden. Leider hapert es sehr oft in der vernünftigen Umsetzung vor Ort, bei den Vereinen, Rechtsinhabern und Pächtern.

  • @ achimx:


    andal ist wortgewandter als wir "gewöhnlichen". er fasst unsere gedanken in worte.


    @ andal: bitte nicht als satire auffassen. nur so wie es da geschrieben steht. danke

  • Ich finde, dass dieses Thema viel heisser gekocht wird, als es gegessen wird. Es gibt zwar eine mehr oder weniger eindeutige Regelung im Gesetz, aber in der Umsetzung hat der Angler doch eigentlich alle Freiräume. Oder steht bei euch immer ein Kontrolleur mit dabei, wenn ihr einen Fisch fangt?
    Jeder sollte den für sich richtigen Mittelweg finden, den er jederzeit vertrteten kann.
    Schwarze Schafe wird es allerdings auch bei einer Neuregelung geben. Leider!!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!