Nachtangelverbot 2005?

  • Hi Leute,


    weiss jemand von euch wie es sich ab 01.012005 mit dem Nachtangelverbot in Ba-Wü,bzw Bayern verhält? Es war doch mal ein Gerücht im Umlauf das sich daran ab 2005 etwas ändern würde. Über Antworten,am besten mit Quellenangaben wäre ich euch dankbar.

  • Generell wurde in der Neufassung des AVFiG f. Bayern die zeitliche Beschränkung aufgehoben. Es liegt nun in der Verantwortung des Fischereirechtinhabers Beschränkungen festzulegen oder eben nicht. Für Mittelfranken im speziellen kann ich sagen, dass sich die Situation verschlechtert hat. Für alle Verbandsgewässer gilt jetzt die Angelzeit (unabhänging von Fischart und Jahreszeit) 05.00 bis 24.00. Hierzu nochmals herzlichen Dank an den Vorstand des Bezirksverbandes MF Herrn Meier und allen Mitgliedern des tagenden Ausschusses die dieses ermöglicht haben :evil: .

  • Zitat von snoek

    Generell wurde in der Neufassung des AVFiG f. Bayern die zeitliche Beschränkung aufgehoben. Es liegt nun in der Verantwortung des Fischereirechtinhabers Beschränkungen festzulegen oder eben nicht. Für Mittelfranken im speziellen kann ich sagen, dass sich die Situation verschlechtert hat. Für alle Verbandsgewässer gilt jetzt die Angelzeit (unabhänging von Fischart und Jahreszeit) 05.00 bis 24.00. Hierzu nochmals herzlichen Dank an den Vorstand des Bezirksverbandes MF Herrn Meier und allen Mitgliedern des tagenden Ausschusses die dieses ermöglicht haben :evil: .


    args echt?
    super jetzt krieg ich endlich (vieleicht) mein Schein und dann kann ich nich über Nacht am Kanal angeln :evil:

  • Hi!
    Kann mir zufällig jemand sagen, ob sich im Saarland etwas geändert hat?


    Weiß jemand, was die Argumente der Verantwortlichen sind, die gegen das Nachtangeln sind??? Ich finde nämlich irgendwie keine Gründe für ein Nachtangelverbot...


    mfg Bostalfischer

  • Einen vernünftigen Grund für das Verbot wird Dir keiner sagen können, das geht mehr nach dem Motto "haben wir immer schon so gemacht...!
    Gemacht von Leuten, die schon vor Jahrzehnten jeden praktischen Bezug zum Angeln verloren haben.

  • Zitat von snoek

    Generell wurde in der Neufassung des AVFiG f. Bayern die zeitliche Beschränkung aufgehoben. Es liegt nun in der Verantwortung des Fischereirechtinhabers Beschränkungen festzulegen oder eben nicht. Für Mittelfranken im speziellen kann ich sagen, dass sich die Situation verschlechtert hat. Für alle Verbandsgewässer gilt jetzt die Angelzeit (unabhänging von Fischart und Jahreszeit) 05.00 bis 24.00. Hierzu nochmals herzlichen Dank an den Vorstand des Bezirksverbandes MF Herrn Meier und allen Mitgliedern des tagenden Ausschusses die dieses ermöglicht haben :evil: .



    Und was ist mit Sonnenauf u.Untergang ? 1-1,5 Stunden :?:

  • Ist schon schade... bei uns gibt es 3 Tage im Jahr, an denen man an den See nachts angeln gehen kann. Das sind mit Abstand die schönsten Angelstunden...
    Schwarz wird in dem See, an dem ich fische auch tagsüber geangelt. Da wird mal statt erlaubtem einem Zander zwei mitgenommen, oder mit drei Ruten gefischt. Diese Leute brauchen nicht die Nacht dafür...


    mfg Bostalfischer

  • Zitat von KranKed

    vieleicht wurds verboten weil nachts keiner bock hat zu kontrollieren und die Schwarzangler dabei zunehmen(reine vermutung)...


    Ich glaube nicht, dass die Schwarzfischer nachts zunehmen. Sind wir doch mal ehrlich. Wer von uns wird denn schon regelmäßig kontrolliert. Also ich persönlich bin erst zweimal kontrolliert worden. Da brauchen die Schwarzfischer nun wirklich nicht auf die Nacht ausweichen.

  • Feederfreak

    Zitat von snoek

    Generell wurde in der Neufassung des AVFiG f. Bayern die zeitliche Beschränkung aufgehoben. Es liegt nun in der Verantwortung des Fischereirechtinhabers Beschränkungen festzulegen oder eben nicht. .


    Da steht es doch.

  • Zitat von snoek

    @ MAIS-HALBI: bezügl. der Sonnenauf- und untergang Frage: einfach nochmal das Post von mir durchlesen, vielleicht klappst dann beim zweiten Anlauf.



    Danke, habs noch mal gelesen,Tschuldigung,bei mir hats schon immmer etwas gedauert. :( :(

  • Bei mir im Verein wird es ja Gott sei Dank auch locker gehandhabt,aber wie sieht es da eigentlich rein rechtlich aus? Ich meine darf ein Verein sich denn über bestehende Gesetze in einem Bundesland hinwegsetzen,ich denke doch mal nicht. Gut,wo kein Kläger,da kein Richter,aber ne heisse Sache ist das allemal.....

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