Nachtangelverbot 2005?
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Hi,
bei uns im Verein ist das Nachtangelverbot auch seit dem ersten Januar aufgehoben! Endlich!!!
Was Gesetze angeht, glaube ich zu wissen, dass Vereine o.Ä. z.B. Fangbeschränkungen selbst festlegen darf. Diese dürfen dann aber nicht die gesetzlichen Beschränkungen unterlaufen. Also der Wels hat in Bayern 70cm Schonmaß, sprich der Verein darf ohne triftigen Grund kein Schonmaß unter 70cm vorschreiben! Ein höheres Schonmaß hingegen ist schon erlaubt. So bei uns im Verein, wo der Wels 100cm hat. Das Nachtangelverbot, wird jetzt vereinsintern geregelt und ist daher von Verein zu Verein und von Gewässer zu Gewäser unterschiedlich!!!
Mfg Tomsen
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im Netz hab ich noch nichts gefunden.
Das hat uns bei einer Arbeitskreissitzung
aber der 2 Vorsitzende des LFV-Baden gesagtHab vergessenwie der heißt.
Wenn ich was habe kommst sofort hierrein.
F
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Zitat von Ötzi
Bei mir im Verein wird es ja Gott sei Dank auch locker gehandhabt,aber wie sieht es da eigentlich rein rechtlich aus? Ich meine darf ein Verein sich denn über bestehende Gesetze in einem Bundesland hinwegsetzen,ich denke doch mal nicht. Gut,wo kein Kläger,da kein R
ichter,aber ne heisse Sache ist das allemal.....Der Verein,darf die Gesetze überschreiten,aber nicht unterschreiten.!!
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Hallo,
ich wollte dieses Jahr mal am Altmühlsee auf Karpfen. Hat da jemannd ne Ahnung wie's aussieht, ob sich da was geändert hat???
Wär über Infos sehr dankbar -
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Ja, der Almühlsee!!!!
Da kann ich Dir helfen und Deinen Enthusiasmus etwas bremsen
Für das Angeln vom Boot aus brauchst Du jetzt eine Booskarte kostet 10 Euro
Tageskarte kostet 7 Euro
Das nachtangelverbot besteht von 24 Uhr bis 5 Uhr und wird sehr streng von Aufsehern und Polizei überwacht (die suchen auch die schwer zugänglichen Stellen auf bei denen man eine halbe Stunde laufen muss)!Übernachten am See ist auch verboten!
Falls du doch noch Lust hast dran zu fischen gibts in einer älteren Karpfencene einen Bericht drüber musst halt mal suchen!
Hab leider alle Ausgaben wieder verkauft! -
zu den Zeiten hat sich Dämon ja schon geäußert. Das mit der Bootskarte ist noch nicht durch, jedoch stell ich in Frage, ob am Altmühl denn ein Boot notwendig ist. Ich wohn ca. 15km davon entfernt, bin des öfteren dort und kann nur sagen, dass das Wasser ne Badewanne ist mit durchschnittlich 2,5m Tiefe, die Karpfen sehr gut in einer Entfernung von 60-70 m gehen, dass das Ausbringen der Montage mit boot gestattet ist, und die Bootskarte eigentlich nur fürs Schleppen gedacht ist. Des Weiteren sagt kein Mensch was, wenn Du über Nacht unter Deinem Schirm bleibst und die Angeln draussen sind. Ich mein, die müssten ja auch die ganzen "Party-People" vom See verweissen - was nicht erlaubt ist, ist das campen, dazu brauchst Du aber ein Zelt mit festem Boden. Wegen der Preise: Tageskarten 7,00 Euro ja. Jedoch wenn Du im Landesfischereiverband Bayern organisiert bist (automatisch wenn Du in einem Verein bist, der diesem angehört), hast Du die Möglichkeit ne Kombi-Karte für Brombach-, Altmühl-, Igelsbach- und Rothsee zu kaufen. Kosten 30,00 Euro - für jeden See aber 10 Besuche frei - über das ganze Jahr verteilt.
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Super, das sind ja auf jedem Fall schon mal ein paar Infos. Schade das sie dort das Nachtangeln nicht erlaubt haben.
Danke ihr beiden -
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Zitat von Ötzi
Kannst Du da Links geben wo man es schwarz auf weiss lesen kann? Ich hab mal im Net rumgestöbert deswegen,aber nichts über eine Änderung gefunden. Ich bin der Meinung dass das Nachtangelverbot weiterhin besteht
Es besteht auch weiterhin.
ZitatEs ist leider nicht so.
Ich habe soeben mit der Obersten Fischereibehörde in Stuttgart telefoniert.
Das Gesetz liegt dem Landtag vor und war auch geplant, zum 01.01.2005 verabschiedet zu werden.
Jedoch ist es auf Grund diverser Angelverbände dazu gekommen, dass dieses Gesetzt bestehen bleibt.Zu den Gründen:
1.
Man kann es den zum grössten Teil freiwilligen Aufsehern nicht zumuten, auch noch nachts zu kontrollieren. Unter Anderem, weil es zu gefährlich ist. Es müssten somit mindestens 3 Personen im Dienst sein und zusammen auf Wache gehen.2.
In Baden-Württemberg ist das Angeln in einigen Naturschutzgebieten erlaubt. Bei Verabschiedung des Nachtangelverbots ist somit die Nachtruhe der Tiere nicht mehr gewährleistet.Ob und wann das Gesetzt verabschiedet wird ist noch unklar.
Somit gilt weiterhin:
Der Fischfang ist nur eine Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang, der Aalfang und der Welsfang bis 24.00h, für den Zeitraum der Einführung der mitteleuropäischen Sommerzeit bis 1.00h gestattet.Quelle: Fisch&Fang
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Hallo,
lest hierzu mal den Artikel unter der Rubrik FLOP auf Seite 153 in der neuen Blinker. Nachtangel und Echolot sind zwar offiziell erlaubt aber meißtens bleibt wohl doch alles beim Alten! -
Das befürchte ich allerdings auch.
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