Zu zweit angeln, mit einem Schein?

  • Mir eine Verkäuferin im Angelshop erzählt, daß ich jemanden ohne Angelerlaubnis und ohne Angelschein mit ans Wasser nehmen darf!
    Sie sagte, daß derjenige auch angeln darf(mit einer der von mir bezahlten Ruten)und daß derjenige auch drillen darf!
    Lediglich die Landung und das Abschlagen bzw. das releasen muß von mir gemacht werden!


    Stimmt das???


    PS: ich komme aus NRW.

  • Nach der bayrischen Gesetzeslage ginge er dann trotzdem dem Fischfang mit der Handangel nach. Das ist ohne abgelegte Prüfung, Fischereischein und bezahlter Fischereiabgabe nicht erlaubt.

  • Also wenn das gehen würde,wäre das wohl mehr als unverantwortlich. :x


    Bei uns steht auf den Karten immer: "Der Fischereierlaubnisschein ist nicht übertragbar".


    Einfach ausgedrückt: Der, dessen Name nicht auf der Karte steht, darf auch nicht angeln .

  • Ja, wenn der Andere unter 14 jahre alt ist. Das läuft dann unter "lernen". Ab 14 muss der Angler einen eigenen Fischereischein haben.
    Vorsicht, bei Kontrollen und Nichtvorhandensein des Fischereischeines beim Partner bist Du wegen Beihilfe mit dran :oops:

  • Was erzählt die alte mir denn dann fürn S.....???


    Naja, hätte ja sein können!


    Ich meine, wenn jemand dabei ist, der einen Schein hat und weiß worum es geht, finde ich persönlich die Sache überhaupt nicht schlimm!
    Wenn man nicht mal mit zum angeln darf, woher soll man dann wissen, ob das Angeln einem Spaß macht!
    Also muß man den Schein machen um rauszufinden, daß angeln Spaß macht!


    Schade eigentlich...

  • In NRW gibt es wohl eine Regelung, die mir auch nicht bekannt war.
    Wer zwischen 10 und 16 Jahren alt ist, erhält ohne Prüfung den Jugendfischereischein. Er berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeines. Ab dem 13. Lebensjahr können Jugendliche die Fischerprüfung ablegen und erhalten dann mit Vollendung des 14. Lebensjahres den regulären Fischereischein, mit dem sie ohne weiterer Auflagen fischen dürfen.


    Das Fischereirecht, ist halt Länderrecht.


    Gruß
    Thorsten (Sea)

  • schade, daß angelgerätehändler keinen schein haben müssen, dann hätte man dir nicht solch einen mist erzählt. leider habe ich auch schon aussagen wie " da darfste ruhig noch blinkern ( in der schonzeit) da sagt keiner was " gehört. unverantwortliche aussagen. sprich sie mal darauf an, ob sie weiß was sie da so redet.

    Ich bin 52 und angele seit meinem 12.Lebensjahr. Ich fühle mich mit der Fliegenrute genauso wohl wie beim Karpfenansitz oder beim Stippen mit der Pole.

  • Zitat von andal

    Nach der bayrischen Gesetzeslage ginge er dann trotzdem dem Fischfang mit der Handangel nach. Das ist ohne abgelegte Prüfung, Fischereischein und bezahlter Fischereiabgabe nicht erlaubt.

    Außer der Begleiter ist unter 10 Jahre. 8)


    @Kevinalt
    du darfst natürlich von Freunden, Kollegen, Verwandten u. Ä. begleitet werden, nur dürfen die nicht angeln sondern nur als Helfer fungieren. Z. B. einen Fisch an der Angel keschern ist erlaubt.

  • Zitat von angelmesserjocke

    schade, daß angelgerätehändler keinen schein haben müssen, dann hätte man dir nicht solch einen mist erzählt. leider habe ich auch schon aussagen wie " da darfste ruhig noch blinkern ( in der schonzeit) da sagt keiner was " gehört. unverantwortliche aussagen. sprich sie mal darauf an, ob sie weiß was sie da so redet.


    So ein Schmarrn, auch Gerätehändler müßen einen Schein haben :!:
    Und gerade sie sollten sich mit den Gesetzestexten sehr gut auskennen :!:

  • Zitat von andal

    Nach der bayrischen Gesetzeslage ginge er dann trotzdem dem Fischfang mit der Handangel nach. Das ist ohne abgelegte Prüfung, Fischereischein und bezahlter Fischereiabgabe nicht erlaubt.


    Ergänzung: den Fischereierlaubnisschein nicht vergessen und den erhält man bekanntlich nur mit den vorher genannten. (klugscheiß) ;)


    Angeln: "Ein großartiger Anschauungsunterricht für die Gleichheit der Menschen - vor den Fischen sind alle Menschen gleich!"


  • In dem Fall ham die erwachsenen die AK gezogen aber ich als Jugendlicher brauch ja nur den Jugendfischereischein um mit jemandem zu angeln :badgrin:

  • hi wm66,
    ist irgendwie falsch bei dir angekommen. war nicht ein fischereischein sondern eine prüfung als händler gemeint, dann sollte es nicht zu solchen aussagen kommen. man darf auch als händler dann besser mals sagen " das weiß ich nicht"
    gruß meckie

    Ich bin 52 und angele seit meinem 12.Lebensjahr. Ich fühle mich mit der Fliegenrute genauso wohl wie beim Karpfenansitz oder beim Stippen mit der Pole.

  • Zitat von Sea trout

    In NRW gibt es wohl eine Regelung, die mir auch nicht bekannt war.
    Wer zwischen 10 und 16 Jahren alt ist, erhält ohne Prüfung den Jugendfischereischein. Er berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeines. Ab dem 13. Lebensjahr können Jugendliche die Fischerprüfung ablegen und erhalten dann mit Vollendung des 14. Lebensjahres den regulären Fischereischein, mit dem sie ohne weiterer Auflagen fischen dürfen.


    Das Fischereirecht, ist halt Länderrecht.


    Gruß
    Thorsten (Sea)


    trotzdem darf der Jugendliche mit dem Jugenfischereischein nur in Begleitung eines Erwachsenen mit Bundesfischereischein angeln, aber beide benötigen dann eine eigene Gewässererlaubnis.

  • Ich bin mir garnicht so sicher das die nette Frau da so Unrecht hat.
    Es gibt nämlich noch den sogenannten "Fischereihelfer".
    Und ein Fischereihelfer kann Dir sehr wohl beim ausüben der Fischrei helfen.


    Also ich bin mir da nicht 100% sicher ob die Frau nicht doch vielleicht Recht hat :lol: .


    Kevin, frag sie halt nochmal genauer und woher sie die Info hat.

  • Zitat von Zanderschreck

    Ich bin mir garnicht so sicher das die nette Frau da so Unrecht hat.
    Es gibt nämlich noch den sogenannten "Fischereihelfer".
    Und ein Fischereihelfer kann Dir sehr wohl beim ausüben der Fischrei helfen.


    Also ich bin mir da nicht 100% sicher ob die Frau nicht doch vielleicht Recht hat :lol: .


    Kevin, frag sie halt nochmal genauer und woher sie die Info hat.


    Sollte ich vielleicht nochmal machen... ;)

  • Ich habe grad mit der Fischereibehörde telefoniert, weil ich es genau wissen wollte!


    Ganz klar: Derjenige, der von mir zum angeln mitgenommen wird, darf den Kescher halten, sonst nix!


    Sobald er die Angel ins Wasser wirft, macht er sich strafbar!





    Schade eigentlich...

  • in rp ist das mitführen von " gebrauchsfertigem gerät an einem gewässer " ohne gültigen bundesfischereischein und einer erlaubnis zum fischfang an diesem gewässer strafbar.

    Ich bin 52 und angele seit meinem 12.Lebensjahr. Ich fühle mich mit der Fliegenrute genauso wohl wie beim Karpfenansitz oder beim Stippen mit der Pole.

  • [quote='norbert']trotzdem darf der Jugendliche mit dem Jugenfischereischein nur in Begleitung eines Erwachsenen mit Bundesfischereischein angeln, aber beide benötigen dann eine eigene Gewässererlaubnis.


    Da wäre ich mir nicht so sicher - der Jugendliche, der im Besitz eines Fischereischeines ist, darf lediglich keinen weiteren Jugendlichen ohne Schein zum fischen mitnehmen, wenn dieser auch eine Angel auswerfen möchte.


    Gruß
    Thorsten

  • So viel Bundesländer so viele Unterschiede.


    In Sachsen-Anhalt darf ein Jugendlicher mit Fischereischein und Fischereiberechtigung (Angelschein, Angelberechtigung) selbstständig angeln, ohne Erwachsenen als Begleitung. Er darf mit zwei Ruten nur Friedfische angeln und das nur am Tage.


    Übrigens Bundesfischereischein höre ich zum ersten mal, wie soll das gehen wenn Fischereirecht Ländersache ist. Jedes Land hat da seinen eigenen Fischereischein.


    Was aber in allen Ländern gleich ist, Kevinalt erfuhr es ja von der Behörde, es darf nur der Inhaber von Fischereischein und Angelberechtigung angeln, alle anderen dürfen nur zuschauen. Der Passus Fischereigehilfe wie ihn Zanderschreck hier einwarf, gilt nicht bei der Ausübung der Angelfischerei mit der Handangel (steht so in unserem Gesetz).


    Wo ist eigentlich der Reverend, der weiß doch besser als mancher Anwalt in Rechtsdingen Bescheid?
    @ Reverend, wie interpretierst Du das Fischereigesetz in dieser Hinsicht?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!