• Normalerweise darf man den Fisch garnicht erst (gezielt) befischen, denn es kann ja mal vorkommen, dass der gefangene und geschonte fisch nicht mehr lebensfähig ist und somit nicht mehr zurückgesetzt werden kann!

    Sich zu melden verhält sich zu einfach drangenommen werden
    wie
    Von "Amts wegen" zu "auf Antrag"


    -Sprach der Rechtspfleger ;)

  • Das gilt auch für ähnliches,
    also kein Köder der auch für die geschützte Art benutz werden kann.
    Also kein Blinker für Hecht verwenden wenn Zander schon geschont ist.


    Oder irre ich hier? :?

  • So ganz richtig ist das aber nicht! Zumindest nicht überall!
    Hier in meiner Region kann man ohne weiteres mit der Spinnrute, meinetwegen auf Barsch losziehen, auch wenn Hecht oder Zander gerade Schonzeit haben, auch auf Hecht darf ich angeln und zwar mit allen Raubfischködern, wenn der Zander Schonzeit hat und umgekehrt.


    Bei uns ist es aber noch viel verrückter! In vielen Gewässern die in Hand der Berufsfischerei liegen gibt es grundsätzlich garkeine Schonzeiten, zumindest nicht wenn ich mir die Karte bei diesen Fischereibetrieben gekauft habe, viele dieser Gewässer darf ich aber auch mit der Landesangelkarte des Landesanglerverbandes befischen, dann muß ich mich an die Schonzeiten halten! Keine Frage, daß die Wasserschutzpolizei diesen Umstand auch schon als gute Einnahmequelle entdeckt hat.................da sind se gaaaanz penibel!

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