Freiangelei am Genfersee

  • Wer kennt sich aus am Genfersee, oder besser gesagt wer kann gut französisch? Hab hier eine Art Reglement darüber gefunden http://www.dse.vd.ch/forets/peche/pdf/Extrait_2003.pdf , doch leider nicht auf Deutsch. Am Schluss steht was von einer Fangstatistik, jedoch ist mir nicht bekannt das Freiangler eine Statistik führen müssen und wo man dann diese holen müsste. Die Schonmasse, Zeiten und Gebiete habe ich verstanden, jedoch fehlt es mir an französisch Kenntnissen um die erlaubten / verbotenen Fanggeräte zu enziffern. Wer kann mir auskunft über den Genfersee geben.

    Grüsse aus der Schweiz wünscht Martin
    Fischerforum CH
    Es ist mir egal wer dein Vater ist, solange ich hier angle geht niemand über das Wasser!

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  • Soviel ich mich erinnern kann, ist beim Freiangeln eine Wurfrute mit Pose vom Ufer aus gestattet. Außer dem Köderfisch sind alle Naturköder erlaubt. Spinnfischen und Bootsangeln sind nicht im Recht beinhaltet.

  • Habe es gefunden (war ne Zangengeburt), für die, die sich ebenfalls informieren wollen, hier der Link.
    http://www.admin.ch/ch/d/sr/c0_923_211.html
    Zusätlich was nicht im Text steht, bei der Freinangelei darf nur mit einer festmontierten Pose und einem Haken gefischt werden! tja hauptsache angeln.

  • Ich finde es ja wirklich bemerkenswert, im positiven Sinne, wie dieses uralte Freiangelrecht auch heute noch gilt. Ursprünglich sollte es ja durchziehende Pilger davon abhalten, in den Städten zu betteln, b.z.w. der Bevölkerung auf der Tasche zu liegen. Sollten sie sich besser ihre Mahlzeit selber in den Seen fangen.


    Gerade aus deutscher Sicht gilt die Schweiz ja als ziemlich teuer. Man würde eher vermuten, dass das "Gruezi" einen Franken fünfzig kostet, als das man frei angeln darf. Ich hoffe, diese Tradition bleibt noch lange erhalten! Wobei das Angeln ohnehin sehr unbürokratisch auszuüben ist.

  • Hallo
    Es ist tatsächlich so, dass die Fischerei in der Schweiz recht unbürokratisch von statten geht. Wir kennen vier verschiedene Fischereirechte:
    1. Das Freiangelrecht wie bereits beschrieben. Darf nur in grösseren Seen und mit einfacher Angel ausgeübt werden.
    2. Das kantonale Fischereipatent, welches das Schleppangeln auf den grösseren Seen gestattet, sowie die meisten Fangmethoden in den Hauptgewässern des jeweiligen Kantons.
    3. Das Vereinsfischereirecht, wo sich Interessierte zu einer Pachtgemeinschaft zusammenschliessen und örtlich begrenzt mehrere Gewässer bewirtschaftn. Diese Vereine sind häufig auch Aufzuchtbetriebe für den kantonalen Besatz.
    4. Das private Pachtgewässer, welches vom Kanton gepachtet werden kann und alle 5 Jahre öffentlich ausgeschrieben wird.


    Ich selbst bin in der glücklichen Situation über alle drei Fischereirechte zu verfügen. Das einzige Problem, welches hierbei besteht, ist der Mangel an Zeit.
    Erstaunlicherweise werden bei uns im Kanton Bern recht wenig Tages- und Wochenkarten an Feriengäste abgegeben. Hängt wohl davon ab, dass die Schweiz fischereilich noch entdeckt werden wird.


    Herzliche Grüsse
    Kurt

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