Ich war auch mal zeuge eines ähnlichen Vorfalls. Allerdings hatte ich meine Videokamera dabei und konnt so alles schön filmen. Als man mir dann versuchte die kamera wegzunehmen, wurde es dann richtig lustig. nach eineigem hin und her und einem blauen Auge und einer gebrochenen Nase war meine kamera weg.
das Dumme für die doch ach so netten Herren in grün , war nur, das die gesamten Vorfälle, noch von einem Älteren herren, von der Sitztribüne in der nähe gefilmt worden war.
Und jetzt kam es für die Polizisten richtig dicke. Der Herr, war Anwalt im Ruhestand, und reichte über direkt Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft ein.
Ergebnis : Die zwei Polizisten wurde umgehend aus dem Dienst entfernt, es gab Strafverfahren, wegen Nötigung, schwere Körperfeletzung, Sachbeschädigung, freiheitsberaubung. Beide erhielten zwei Jahre auf 3 Jahre Bewährung. Desweitern gab es zwei zivirechtsverfahren, wegen Schadensersatz und Schmerzensgeld, in denen beide zu je zweimal 5000 Mark verurteilt wurden.
Unser Rechtssystem funktioniert doch, allerdings nur wenn eine kamera läuft. Einer der Richter führte in seiner Urteilsbegründung, aus, das die Tatsache, das es ohne Video sehr schwer gewesen sei, die Straftat zu beweisen, sei für Ihn ein Grund gewesen, über der von der Staatanwaltschaft beantragtem Strafmaß zu gehen.
Gruß
Stefan
PS: Die Staatsanwaltschaft hatte auf ein Jahr mit Bewährung plädiert