Hallo zusammen.
Ich habe da einen Frage an euch, speziell diejenigen aus Brandenburg. Ich traf heute an einem kleinem Flüßchen in meiner Nähe einen Angler, der meinte das derzeit das Angeln mit der Spinnrute bei uns wegen der Schonzeit ( derzeit der Hechtschonzeit) verboten sei! Nun ist meine Fischereiprüfung noch nicht allzulange her und ich kann mich nicht daran errinnern so etwas gelesen oder gelernt zu haben. In der Gewässerordnung des LAV-BRB steht auch nichts davon. Gut der Mann wusste auch nicht das der Hecht bei uns mittlerweile ab dem 01.04. beangelt werden darf und ich weiß das früher und in anderen Bundesländern derartige Regelungen bestehen, aber ist das in Brandenburg auch so. Das wäre m.E. doch Unfug, da Zander und Barsch noch Fangzeit haben und der Zander ab 01.04 Schonzeit, da wird dann aber fleißig mit der Spinnrute den Hechten nachgestellt. Also entweder während der Schonzeit eines Raubfisches Spinnangelverbot, wobei mit dem Köfi dann ja immer noch geangelt werden dürfte, oder kein Spinnangel verbot.
Klärt mich doch bitte mal auf.
Und was soll so schlimm dabei sein, wenn ich jetzt einen Hecht beim Spinnangeln lande, dann wandert der wieder zurück, wie sonst meist auch
Haubentaucher