Hecht Schonzeit und Spinnangeln

  • Hallo zusammen.


    Ich habe da einen Frage an euch, speziell diejenigen aus Brandenburg. Ich traf heute an einem kleinem Flüßchen in meiner Nähe einen Angler, der meinte das derzeit das Angeln mit der Spinnrute bei uns wegen der Schonzeit ( derzeit der Hechtschonzeit) verboten sei! Nun ist meine Fischereiprüfung noch nicht allzulange her und ich kann mich nicht daran errinnern so etwas gelesen oder gelernt zu haben. In der Gewässerordnung des LAV-BRB steht auch nichts davon. Gut der Mann wusste auch nicht das der Hecht bei uns mittlerweile ab dem 01.04. beangelt werden darf und ich weiß das früher und in anderen Bundesländern derartige Regelungen bestehen, aber ist das in Brandenburg auch so. Das wäre m.E. doch Unfug, da Zander und Barsch noch Fangzeit haben und der Zander ab 01.04 Schonzeit, da wird dann aber fleißig mit der Spinnrute den Hechten nachgestellt. Also entweder während der Schonzeit eines Raubfisches Spinnangelverbot, wobei mit dem Köfi dann ja immer noch geangelt werden dürfte, oder kein Spinnangel verbot.
    Klärt mich doch bitte mal auf.
    Und was soll so schlimm dabei sein, wenn ich jetzt einen Hecht beim Spinnangeln lande, dann wandert der wieder zurück, wie sonst meist auch ;)


    Haubentaucher

  • hallo erstma,


    mein subjektives Verständnis von Schonzeit eines bestimmten Fisches ist wie folgt:


    1. Schonzeit des best. Fisches = Laichzeit des bestimmten Fisches,
    2. d.h. der Fisch soll in RUHE seinem Laichgeschäft nachgehen können und nicht unnötig Stress ausgesetzt werden,
    3. Laichzeit heißt dann für mich kein "geplantes" Vorgehen auf diesen bestimmten Fisch, egal ob Köfi oder Spinnangelei. Es gibt bestimmte Angelmethoden in Verbindung mit bestimmten Angelplätzen wo du nahezu nur diesen bestimmten Fisch beangel kannst.
    4. Ist zufälligerweise mal dieser bestimmte Fisch trotzdem am Haken, ist klar was zu tun ist, egal ob maßig oder nicht.


    Also gesunder "Anglerverstand" + Einhalten gesetzlicher Vorschriften (wie u.a. zeitweise Verbot der Spinnangelei) denn unsere Kinder wollen ja auch noch dem Esox nachstellen.


    PS: Es gibt natürlich auch natürliche Begebenheiten (z.B. Überbesatz oder ähnliches) wo das Fangverbot während der Schonzeit oder die Schonzeit selbst keinen Sinn macht. Aber solange die gesetzmäßkeiten es nicht zulassen - no go.


    Angeln: "Ein großartiger Anschauungsunterricht für die Gleichheit der Menschen - vor den Fischen sind alle Menschen gleich!"

  • Hallo angelfreund,


    das ich die Schonzeit einhalte ist klar und versteht sich von selbst. Aber warum sollte ich nicht in der Zeit vom 01.02 -der Beginn der Hechtschonzeit- bis zum 01.04 mit der Spinnangel den Barschen und Zandern nachstellen? Das ein dabei gehakter Hecht wieder in sein Element zurück darf versteht sich. Nur ist es nie ausgeschlossen das ich dabei einen Fisch erwische der gerade Schonzeit hat, dass dieser weiterleben wird ist für mich einen Selbstverständlichkleit. Zander, Hecht und Barsch jagen nahezu in den gleichen Revieren bzw ihre Reviere überschneiden sich, so dass eben ein Fang eines geschonten Fisches -wenn auch unbeabsichtigt- vorkommen kann.
    Nun wäre ja noch die Frage wieso dann das Spinnangeln in der Zeit der Zanderschonzeit betrieben und erlaubt sein soll, während sie in der Hechtschonzeit verboten sein soll? Ihr werdet mir sicher zustimmen, wenn ich sage, das im Mai sehr sehr viele Petrijünger mit der Spinnrute dem Hecht nachstellen. Und? Werden dabei nicht auch zufällig laichreife Zander gefangen und zurück gesetzt?
    Zum anderen ging es mir bei meiner Frage auch darum, ob de jure ein solches Verbot bei uns besteht!


    Haubentaucher

  • donlotis: ...und das ist auch gut so, werden doch auf diese weise zumindest auf der vorschrift von regeln bauernschlaue lückensuche formal davon abgehalten, die raubfischbestände zu plündern...in unserem vereinsgewässer gilt während der schonzeit verzicht von jeglichen kunstdern und das verwenden von köderfischen. damit wird auch der barsch nicht hemmunggslos beangelt.
    grüße
    frank ;)
    ps: die schonzeit ist für den angler manchmal echt ne qual, sichert aber langfristig das erlebnis des fischens.

  • Und genau das ist das Problem in Brandenburg, ist der Hecht wieder frei, hat der Zander Schonzeit. Hat der Hecht Schonzeit ist der Zander frei.
    Was die Plünderer damit machen, dürfte doch klar sein oder :evil:
    Die alte Regelung fand ich dagegen besser. Gut es war eine lange Zeit aber die alte Schonzeit begann vom 1.01. und endete für Hecht am 01.05.
    und für Zander am 1.06.....diese beiden Termine hatten dann leichten Volksfest-Charakter für den ordentlichen Angler. Dem Plünderer wars eh Wurscht :?
    Beim Hecht die Schonzeit zu verkürzen halte ich für bedenklich. Gerade im April nach dem Hochzeiten, stürzen sie sich auf alles was sich bewegt im Wasser. Und wenn es Futterkörbe, Posen oder Sbiros sind.
    Zweitens ist ja noch gar nichts dran an den Fischen. Dafür hat man im Mai nicht mehr soviele Bisse aber schon kräftigere Fische. Genauso beim Zander viele trächtige Fische werden bestimmt von unseren Kochtopfanglern vor dem Beginn der Schonzeit gehakt und verwertet. Ein paar Jahre später geht dann das Geheule los, wo die Fische geblieben sind.
    Also ihr Leute aus Brandenburg haltet ein und Bekehrungen am Wasser kann Jeder durchführen ;) obs was hilft...wer weiß :roll: aber niemals aufgeben :!:

  • Ich habe den Eindruck, dass ihr mich ein wenig falsch verstanden habt. Ich möchte jetzt keines Wegs einen Hecht entnehmen oder gezielt darauf angeln aber ich würde gern mit der Spinnrute den Barschen nachstellen, die bei uns überreichlich vorhanden sind. Mir scheint es moralisch und auch fachlicher Unsinn zu sein, während der Hechtschonzeit auf das Spinnfischen zu verzichten, aber während der Zanderschonzeit das Spinnangeln als normal und hinnehmbar zu betrachten!
    Zum anderen wollte ich wissen, ob es eine solche Regelung in Brandenbuurg gibt? Also die gesetzliche Grundlage dafür, ich bin nämlich der Meinung, dass dies nicht so ist.
    Plünderer wird auch eine Schonzeit nicht stören und die alte Regelung war m.E. besser als die neue, wenn diese auch mehr Rücksicht auf die Laichzeiten der einzelnen Fischarten nimmt.


    Haubentaucher

  • Hallo,
    die Frage hab ich mir auch schon gestellt, ob man während der Schonzeit von Hecht und Zander in Brandenburg mit Minitwister oder Spinner auf Barsche angeln darf. Darf man das nun? Wenn man aber doch ein Hecht oder Zander dran hat ist es klar das man ihn zurück setzt. :? :?:
    mfg

  • Ich kann mich auch irren, aber ich denke, das Kunstköder allgemein während der Schonzeit verboten sind.
    Kommt der Hecht in eurem Gewässer vor, so verbietet sich auf alle Fälle das Angeln ohne Stahlvorfach. Wie erklärst du dann aber dem Fischereiaufseher, daß du nur auf Barsche angeln willst :?:
    Ein an dem Walkerblei oder Tiroler Hölz gezupfter Tauwurm dürfte aber zur Zeit auch nicht schlecht fangen oder?


    Ach nur mal so ne Frage, in welcher Region Brandenburgs sind wir denn heimisch?

  • Hallo wm66


    ich komme aus dem südwestlichen Brandenburg. Und ich glaube du irrst dich, denn weder im Fischereigesetz steht so etwas noch in der LAV-Gewässerordnung!
    Falls jedoch jemand einen entsprechenden Gesetzes Text für BRB kennt oder mir sagen kann wo es steht, lasse ich mich da gerne belehren. Nur bisher habe ich das zwar immer wieder gehört und ich weiß das es früher so war, aber heute scheint mir das nicht mehr so zu sein!


    Haubentaucher

  • wenn es nirgendwo schriftlich fixiert ist, dann doch aber vermutlich an einer stelle-tagesschein! auf allen tagesscheinen (auch in england) sind exakt die bedingungen vorgegeben, unter denen ein gewässer zu befischen ist. einfach einen angelshop, kiosk oder sonstige vertriebsstätte aufsuchen, nachfragen und einsehen. dann dürfte sich doch wohl alles an unklarheiten aufgelöst haben, oder?
    gruß
    frank

  • Hallo Frank,


    der Tipp ist ja nicht schlecht, nur was auf einer Tageskarte steht ist ja nicht Gesetz, sondern dieses muss auch im Landesgesetz oder wenigstens in der Vereinsatzung verankert sein und dies ist es m.W. nach nicht, jedenfalls hier in BRB nicht. Denn werder das Fischereigesetz noch die Fischereiverordnung (zuletzt am 16.07.2003 geändert) enthält einen solchen Passus. Ich bin einfach nur verunsichert, weil man das immer wieder hört dohc niemand sagen kann wo es steht!


    Haubentaucher

  • in holland ist es auch so.die haben dort aber noch erheblichere gesetzte!!!
    der hecht ist vom 1.10 - 31.1 zu befischen und danach ist bis zum 1.10 der kunstköder ganz dicht!!!
    das selbe haben die auch mit naturködern und so es gibt im sommer glaube ich eine zeit von ca.1-2 monaten wo man nicht mit made,wurm etc fischen darf.
    mit den naturködern finde ich zu viel aber so mit den kunstköder finde ich klasse.der hecht kann in ruhe seine hochzeit und so feiern sich schön vermehren und im winter kann ich ihm nachstellen. =) natürlich nix für angler die die kälte meiden =)


    cu Sebastian

  • Zitat von Haubentaucher

    Hallo wm66


    ich komme aus dem südwestlichen Brandenburg. Und ich glaube du irrst dich, denn weder im Fischereigesetz steht so etwas noch in der LAV-Gewässerordnung!
    Falls jedoch jemand einen entsprechenden Gesetzes Text für BRB kennt oder mir sagen kann wo es steht, lasse ich mich da gerne belehren. Nur bisher habe ich das zwar immer wieder gehört und ich weiß das es früher so war, aber heute scheint mir das nicht mehr so zu sein!


    Haubentaucher


    Hast Recht!!!, habe gerade beim Landesanglerverband geschmökert. Es ist nicht mehr wie früher (SCHADE). Du kannst jetzt also "immer" mit Kunstköder angeln.
    Ich habe jedenfalls nichts Besseres finden können.
    Man sollte jetzt zur Zeit aber ein Gewässer mit Kunstköder befischen, in dem auch Zander vorkommen. Sonst wird es schwer zu erklären sein ;)
    Aktuellen Schonzeiten habe ich mir auch gleich mal ausgedruckt, zum Mitnehmen. Dann hat mans auch Schwarz auf Weiß bei einer Kontrolle ;)

  • hab grad die LFO für NRW durchgelesen, demnach heisst schonzeit nur, dass der geschützte fisch dem gewässer nicht entnommen werden darf!
    vom "nichtbefischen" geschützter arten ist dort nicht die rede!

    Zitat


    § 4 (1)
    Die in den §§ 1 bis 3 genannten Arten sind, wenn sie während der Schonzeiten oder vor Erreichen der Mindestmaße lebend dem Wasser entnommen werden, unverzüglich mit der gebotenen Sorgfalt ins Fanggewässer zurückzusetzen.


    kann mir aber gar nicht so richtig vorstellen, dass eine deutsche behörde auf das gesunde menschenverständnis seiner mitbürger setzt?!
    da ist es gar nicht verkehrt, dass letztendlich der fischereiberechtigte dem fischereiausübungsberechtigten vorschreibt, was am gewässer geht und vorallem was nicht geht!


    *sonnenkind

  • Immer diese Erbsenzählerei, was die Gesetze angeht. Ist echt ne Katastrophe, es würde mich nicht wundern, wenn es unter Anglern viele Anwälte gäbe, da diese das eh schon beruflich machen. Wie jedes mal zeigt es sich, daß eine bundeseinheitliche, einfachere Regelung dringend erforderlich ist, damit man sich nicht im Gesetzesdschungel von 16 Bundesländern verläuft.


    Bei uns am Vereinsweiher (Rheinland-Pfalz) haben Hecht und Zander gemeinsame Schonzeit. In dieser Zeit ist jegliches Angeln mit Kunstködern, Köfis und Fischfetzen verboten. Ich weiß allerdings nicht, ob das im ganzen Land gesetzlich so geregelt ist oder nur vereinsintern. Aber so sollte es eigentlich überall sein, weil man den Fang geschonter Fische der jeweils anderen Art bei dieser Angelmethode nicht vermeiden kann.


    Im Fluß (Saarland) bzw. im entsprechenden Verein besteht eine solche Regelung nicht. Da könnte man sich also durch die "Schonzeit" schummeln. Ein Bekannter von mir hat das auch mal gemacht: Während einer Kontrolle gab er an, mit seinen Köfis auf Welse zu angeln, und bekam damit keine Probleme. So etwas sollte in ganz Deutschland nicht möglich sein!

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