Neues Fischereigesetz & Urlauberangelschein in M/V

  • Nun gibt es den Urlauberangelschein in Mecklenburg/Vorpommern doch, gestern wurde das neue Fischereigesetz für M/V verabschiedet, mit dem Gesetz auch die Regelung zum Urlauberfischereischein, das neue Fischereigesetz tritt am 1.6.2005 in Kraft.
    Der Urlauberangelschein besitzt eine Gültigkeitsdauer von 28 Tagen.

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  • @ Wolfgang,
    weißt Du wo ich das neue Gesetz herbekomme (runterladen kann), bin ja oft im Norden und Du weißt ja auch dort wird verstärkt kontrolliert. Wer will schon Ärger haben.


    Die Angler, die den Urlauberschein in Anspruch nehmen müssen sind für die Fischbestände ungefährlich. Sie werden massenhaft Plötzen, Bleien etc. fangen, Spaß an der Sache finden und evtl. im nächsten Jahr wiederkommen. So viele Arbeitsplätze gibts im Norden nicht mehr. Der Tourismus ist enorm wichtig.
    Wenn ich dort bin traue ich mir schon gar nicht mehr zu erwähnen, dass ich eine Arbeit habe, echt traurig.

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