Trübes Wasser würde ich mit ein paar Zandern anfangen.
Klares Wasser Barsche.
Hecht und Waller erstmal nicht. Die brauchst Du ggfs. zur späteren Barschdezimierung.
Beiträge von TeamEichsfeldAngler
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Richtig Gerd. Aber in unseren Schulungen der Fischereiaufseher wird immer wieder betont, dass Privatgrundstücke auch als solche erkennbar sein müssen. Denn wie will der Angler sonst die Grundstücksgrenze erkennen. Ist etwas Grauzone aber händelbar.
Ich selbst habe schon genug Privatleute von meinem Tun am Wasser freundlich aufklären müssen. Ist immer ganz gut, wenn man den Text dabei hat.Gruß Thomas (Sascha
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Da wir nicht wissen, wo dein Gewässer liegt, hier mal der Passus aus Thüringen. Ich glaube, dass dies in anderen Bundesländern ähnlich abläuft.
§ 16 Thüringer Fischereigesetz
Uferbetretungsrecht und Zugang zu den Gewässern
(1) Fischereiausübungsberechtigte, ihre Helfer und Fischereiaufseher sind befugt, die an das Gewässer angrenzenden Ufer, Inseln, Anlandungen und Schifffahrtsanlagen sowie Brücken, Wehre, Schleusen und sonstige Wasserbauwerke zum Zwecke der Ausübung der Fischerei auf eigene Gefahr zu betreten und zu benutzen, soweit öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen. Die Befugnis nach Satz 1 erstreckt sich nicht auf Gebäude, zum unmittelbaren Haus-, Wohn- und Hofbereich gehörende Grundstücksteile und gewerbliche Anlagen, mit Ausnahme von Campingplätzen.
(2) Die untere Fischereibehörde kann im Einzelfall das Betreten von Uferflächen und Anlagen in und an Gewässern einschränken oder verbieten, soweit dies zum Schutze der Anlagen oder zur Abwehr von Gefahren, durch die die öffentliche Sicherheit und Ordnung bedroht ist, erforderlich ist.
(3) Kann der Fischereiausübungsberechtigte das Gewässer nicht auf einem öffentlichen Weg oder nur auf einem unzumutbaren Umweg erreichen und kommt eine Vereinbarung mit dem Eigentümer oder Nutzungsberechtigten zum Betreten von Grundstücken nicht zustande, so hat die untere Fischereibehörde auf Antrag des Fischereiausübungsberechtigten Ort und Umfang des Betretungsrechts sowie die Höhe der Entschädigung festzusetzen. Das Betreten der Grundstücke erfolgt auf eigene Gefahr.
(4) Für Schäden, die durch die Ausübung des Betretungsrechtes verursacht werden, hat der Fischereiausübungsberechtigte den Eigentümer oder den sonstigen Nutzungsberechtigten zu entschädigen.
(5) Ist der Fischereiberechtigte Eigentümer oder Nutzungsberechtigter des Ufergrundstückes oder der Grundstücke, über die der Zugang zum Gewässer führt, so gilt die Erlaubnis zum Betreten dieser Grundstücke in zumutbarem Umfang mit dem Abschluss eines Fischereipachtvertrages sowie mit Erteilung eines Erlaubnisscheins zum Fischfang als erteilt.Es gilt also zu klären, ob die Grundstücke unter Wasser wirklich in Privathand sind und selbst wenn muss dies gekennzeichnet und abgesperrt werden. Aber bei schwankendem Wasserstand gibt es auch immer einen Hochwasserschutzraum. Der ist definitiv nicht privat.
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Ich will jetzt keinen Streit vom Zaun brechen Gerd, aber das kann ich mir kaum vorstellen.
Entweder ist der Grundstücksbesitzer im Grundbuch eingetragen, ob nun unter oder über Wasser und dies ist auch ersichtlich zum Beispiel durch einen Zaun oder er hat keine Rechte einen Angler zu verweisen. -
Mit Bild wäre das leichter zu beantworten.
Grund und Boden gehört immer jemandem, allerdings bezweifle ich das im Falle von Stegen.
Angler haben immer Uferbetretungsrecht zur Ausübung ihres Hobbys.
Es sei denn es handelt sich um eingefriedete Grundstücke oder es wird amtlich gekennzeichnet.
Steht im Fischereigesetz des jeweiligen Bundeslandes. -
Gerade jetzt ist der richtige Zeitpunkt für eine Entlandung, ganz einfach zu begründen mit dem Umkippen aufgrund fehlenden Frischwassers.
Sind erst mal Fische drin und in den nächsten Jahren passiert das gleiche habt Ihr ein Problem. -
Ein wenig erfolgreiches Wochenende liegt nun hinter uns.
Außer einem heftigen Wallerdrill, den ich nicht parieren konnte, war nix zu holen.
Blaualgen, niedriger Wasserstand, hohe Wassertemperaturen machen zumindest den Bereich um Saaldorf unbeangelbar.
Zwischen Harra und Saaldorf wurde mittlerweile ein Angelverbot verhangen, da dort nur noch die Saale fließt.
Es fehlen gute 5m Wassersäule und im nächsten Jahr soll noch weiter abgestaut werden.
Wer also dieses Gewässer ansteuern möchte, dem schlage ich den Bereich ab Saalburg vor.Im übrigen wurde im Blinker aktuell über die Hohenwarte berichtet. Sie gehört auch zur Saalekaskade.
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Ich komme gerade von der Müritz aus dem Urlaub zurück. Tote Weißfische und auch Aale und ein paar Barsche habe ich gesehen.
Verwundern tut mich das mit den Aalen schon ein wenig, da diese doch noch relativ gut mit warmem Wasser zurecht kommen. -
Petri
Was macht man mit Döbel? -
Feuerwehren helfen sicherlich hin und wieder, je nachdem wie der Bürgermeister das sieht.
Aber eine dauerhafte Entlastung können die Jungs auch nicht sicherstellen.
Problematisch sehe ich ebenfalls das Umsiedeln von bedrohten Fischen, da diese den Transport nicht überstehen.
Bei Kleingewässern kann sich nur der Verein oder Pächter selbst dauerhaft helfen. -
Sollten Strom und eine leistungsfähige Pumpe vorhanden sein, kann man umwälzen und so Sauerstoff ins Wasser bringen. Das machen wir zur Zeit mit unserem Forellenteich.
Ausserdem pumpen wir Frischwasser zu (mit Erlaubnis). -
Wir müssen aktuell unseren Forellenteich (Zulauf reines Quellwasser über eine Strecke von 50m) belüften bzw. noch zusätzlich Wasser pumpen.
Das solltest Du bedenken, wenn Du im Sommer Forellen halten willst.
Möglicherweise geht die Sauerstoffsättigung in Deinem Teich im Sommer stark runter.
Pumpst oder ziehst Du Wasser aus dem nahe liegenden Bach, kann es sein, dass es Ärger wegen Wasserechten gibt.
Sollte es dennoch möglich sein, sind auch dessen Wasserwerte ausschlaggebend für einen Erfolg.
Entwässerungsgraben liest sich für mich erstmal so, als wäre da eine Belastung zu vermuten. -
Oh das ist schade.
Ich bin an 4 Wochenenden an der Saalekaskade dieses Jahr.
Das erste mal am 24.08. -
Erfolge gehabt?
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Gibt's auch fertig zu kaufen,
beispielsweise den DAM Madcat Clonk Teaser. -
Momentan wird Wasser massiv abgestaut.
https://corporate.vattenfall.d…erkraft/die-saalekaskade/Durch hohen Nährstoff- und Wärmeeintrag blühen auch die Blaualgen. Da ist Baden und Uferangeln eine echte Herausforderung.
Normalerweise sind die Bereiche zwischen Harra und Saaldorf im Sommer unschlagbar. Da ist aber momentan nur noch Fluß.
Daher empfehle ich unbedingt das Bootsangeln.
Stege gibt es reichlich, allerdings wie am Edersee fast überall privat und für Angler selten zugänglich.
Zander und Barsche beissen derzeit hauptsächlich in den späten Abendstunden, gelegentlich auch tagsüber in Tiefen bis 8m.
Angelmethoden bleiben Dir überlassen. Ich bevorzuge jiggen und faulenzen.
Nachtangeln ist erlaubt.Boote bekommst Du hier
http://www.bootsverleih-saalburg.de/ -
Was möchtest du wissen? Ich kenne kein besseres Raubfisch Gewässer in Deutschland.
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OK große Köder sind weniger anfällig für starkes Vorfachmaterial. Das leuchtet ein.