war wohl an der Wertach, wenn ich das recht verfolgt habe...
Wobei, gibts in Schwaben eine Schonzeit???? die gibts soweit ich weiß nur im Regierungsbezirk Niederbayern... (ja werte leser aus dem hohen norden, bei uns gibts nicht nur ein bayerisches Fischereigesetz mit Ausführungsverordnung, sondern die einzelnen Regierungsbezirke dürfen auch noch was draufsatteln, ich hab mich mal schlau gemacht: Ruttenfischen zur nachzeit ist demnach in Oberbayern überhaupts verboten - allerdings gibts keine Schonzeit, in Niederbayern kann man sich nachts auf die Pirsch legen aber nicht vom 1.12. bis zum 31.1., den Schwaben ist das alles vollkommen wurscht, ob ein Angler wann wieviele Rutten fängt, in der Oberpfalz gibts keine Infos und in Franken (Ober- Mittel- Unter-) ist das Ruttenfischen nur in einem Regierungsbezirk zur nachtzeit genehm (wenn ich nicht irre) Schonzeiten gibts keine. In ganz Bayern gilt aber wieder ein Mindestmaß von 30 cm glaub ich.
Und dann haben die Vereine grundsätzlich das Recht, die Bestimmungen zusätzlich zu verschärfen (was ja nicht unsinnig ist, weil die kennen sich mit der Bestandssituation in ihrem gewässer eh am besten aus).
Bei dem Wust von verordnungen soll dann einer durchblicken und legal bleiben...
Legal? Egal, and now for something completely different...
Tipp mit dem vielgeschmähten Speichersee (siehe oben) ist interessant. Allerdings: Besatz (wenn man Rutten überhaupt besetzt) findet dort NICHT statt, Bestände könnten da sein, aber nur eine Restpopulation, denn von unten (Finsing) kommt mit Sicherheit nichts rein, und von oben am Einlauf nur das eine Prozent, dass sich irgendwie durch die Turbinen durchschlängelt.
Aber: Probieren geht über studieren, ich werds mal angehen.