Hallo Norbert,
stand vor kurzem vor dem selben Problem.
Habe meine Prüfung in Rheinland-Pfalz abgelegt.
Das Fischereiamt musste sich erst einmal schlau machen, da deren
Unterlagen über Anerkennung der Fischereiprüfung aus Rh.-Pf. nichts
hergegeben haben.
War dann aber kein Problem mit der Neuaustellung des Scheins. Bin jetzt stolzer Besitzer eines Fischereischeins auf Lebenszeit. Hat mich ca. 245 € gekostet (für genauen Betrag müsste ich nachschauen). Auf jeden Fall richtet sich der Betrag nach dem Alter des Antragstellers unter Berücksichtigung der durchschnittl. Lebenserwartung. Genaueres findet man aber auch auf der Hompage des Bayerischen Fischereiverbandes.
Meiner Meinung nach werden Fischerreischeine anstandslos übertragen für Antragsteller, in deren Bundesland eine Prüfung abgelegt werden muss und die eine solche erfolgreich bestanden haben.
Nicht übertragen werden z. B. Fischereischeine von Anglern, die keine Prüfung ablegen musst, da das Gesetz zur Ablegung einer Fischereiprüfung erst eingeführt wurde, nachdem sie ihren Fischereischein erworben haben.
Hoffe Dir geholfen zu haben.
Gruß
Marco