Hallo,
zunächst sollten wir uns auf ein Bundesland einigen. Fischereigesetz ist Ländersache.
Hier geht es um NRW
Zitat aus LFischVO NRW:
§ 5
Fang und Abgabe von Köderfischen
(1) Die in den §§ 1 bis 3 genannten Arten dürfen als Köderfische oder Fischköder weder feilgeboten noch abgegeben werden.
(2) Nicht in den §§ 1 bis 3 genannte Arten dürfen vom Fischereiausübungsberechtigten nur im Rahmen der Eigenbedarfsdeckung gefangen und unter den Beschränkungen des § 6 als Köderfische verwendet werden.
Zitat Ende
Die §§ 1-3 zählen Fische mit ganzjähriger oder zeitweiser Schonzeit, sowie Fische mit einem Schonmaß auf.
Auf deutsch, ich darf in NRW keine Arten als Köder nutzen, die eine Schonzeit oder ein Mindestmaß haben.
Selbst außerhalb der Schonzeit und wenn der Fisch maßig ist, darf ich ihn nicht als Köderfisch nutzen
Damit darf ich in NRW keine Schleie als Köder nutzen, denn sie hat ein ein Mindestmaß.
Der Händler darf Schleien verkaufen, aber nicht als Köderfische, dann macht er sich strafbar.
Fast alle Bundesländer habe ähnliche Bestimmungen.
Asp