Danke, nettes Profilbild
Beiträge von spodsbjerg
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Hallo, erstmal vorweg........die Regelungen wovon ihr sprecht gelten nur für den westlichen Bestand der Ostsee. Der östliche Bestand des Dorsches ist von dieser Regelung nicht betroffen.
Falsch ist jedoch die Aussage das die Fischer durch unseren "Verzicht" mehr fangen dürfen wie vorher.
Die Fischer dürfen nun 56% weniger Dorsch fangen als im Vorjahr. Vorgesehen war vorher eine Kürzung um 88% und der Denk, Rechen oder wie auch immer man den Fehler nennen mag liegt einfach darin das unsere Politiker anscheinend nicht in der Lage sind unseren "Verzicht" prozentual umzurechnen so das die eigentliche nicht zu fangende Dorschmenge auch eingehalten wird.
Ausgegangen von ca.7400t die alle Fischer 2016 gefangen haben / noch fangen werden wäre bei einer Senkung der Quote um 88% eine Fangmenge für die Fischer von ca. 890t übrig geblieben. Die Angler sollen ca. 900t im Jahr 2016 gefangen haben bzw. noch fangen. Dadurch das wir verzichten hat man die Quote von -88% auf -56% für die Fischer angehoben. Wenn man jetzt nocheinmal rechnet.......bei 56% dürfen die Fischer noch ca. 3300t fangen. Hätte man unsere Verzichtmenge den Fischern einfach nur gegeben hätten diese knapp 1800t fangen dürfen! Durch unseren Verzicht dürfen die Fischer nun also ca. 2400t mehr fangen als Vorgesehen war.
Insgesamt wird natürlich weniger Dorsch (hoffentlich) entnommen als in diesem Jahr aber obs dem Dorsch in der Form hilft......so wirklich Glauben tu ichs nicht. Ich kann auch nicht nachvollziehen warum die Fischer eine Schonzeit einhalten müssen und wir nicht -
Für mich ist dein Post einfach nur Werbung für ein Gerät!!!
Ich denke mal das Rezepte hier angebrachter sind.
Gruß Rolf -
Mein Name ist Rolf und ich komme aus Mönchengladbach. Ich liebe Dänemark und die Meeresfischerei......bin aber hier bei uns der Welsfischerei nicht abgeneigt.
Lieben Gruß Rolf -
Für mich ist der Glasaalfang der Grund, warum der Aalbestand eingebrochen ist.
In unseren Flüüsen gehen die Aale zurück da weniger Aale aufsteigen und abwachsen. In Vereinsgewääsern (Ohne Flußzulauf) wird der Bestand durch den Bewirtschafter geregelt.
Der Glasaalfang muß rigoros verboten werden. Erst dann kann der Bestand sich erholen.