So sinns halt die Bayern
Wieder was dazu gelernt
So sinns halt die Bayern
Wieder was dazu gelernt
Veränderung - Neu
Hallo carp-cobian
Ich verstehe die allgemeine Regelung so:
ohne Fischerprüfung kein Fischereischein,
ohne Fischereischein kein Fischereierlaubnisschein,
ohne Fischereierlaubnisschein kein Angeln
Mit dem bestehen der Fischerprüfung ist es dir erlaubt einen Fischereischein zuerwerben mit diesem Schein gehst du zum Gewässerpächter oder Eigner und beantragst einen Fischereierlaubnisschein dann darfst du dort angeln.
Das Prüfungszeugnis allein reicht also nicht aus um in Binnengewässern zuangeln es sei denn du bist der Pächter oder der Fischereiberechtigte.
Gefühl - Zustand
Verlust - Schmerz
Rückblick - Erinnerung
Umschlag - Handel
Ball - Tanz
Fang - Beute
Rekord - Fisch
Vereinigung - Club
Ordner - Aufseher
Umstellung - Einsicht
Widrigkeit - Vergehen
Leiter - Fensterln
@ Mikesch
Nicht ganz richtig.
Beim Angeln mit Pose in Ufernähe und entsprechend langer Rute gibt es keine Probleme.
Ich benutze keine Feststellposen.
Der benutzte Gummi darf natürlich zu gross sein.
Du kannst auch ein Stück Ventilgummi von einem Fahrradventil nehmen.
Die Schnur wird zweimal von oben nach unten durch das Gummi gefädelt. Funktioniert garantiert, kostet fast nix brauchst keinen Knoten zubinden weil der von selber entsteht und ist schnell erledigt.
Es muss bei Metz weiter gehen.
Metz - Handwerk
"Happy Birthday Blinkerforum"