Jetzt muss ich auch mal meinen Senf zu dem Thema dazu geben.
In dem Artikel wird ja der Landesverband ja hochgelobt dass die Funktionäre es als Privatpersonen (der Verband durfte nicht klagen) geschaft haben das Nachtangeverbot aufzuheben. Die Einzelperson die sich der Klage angeschlossen hat kommt eher als Mitfahrer an.
Das sehe ich nicht so. Der Verband hatte schon vor ein paar Jahren entschieden (intern), nicht gegen das Nachtangelverbot vorzugehen, bzw zu klagen!! Unter anderem mit der Begründung, man müsste ja dann auch nachts kontrollieren.
Zu dieser Zeit oder auch kurz danach, hat ebenfalls jener Angler, der nichts anderes ist als der Präsident eines der größten Angelvereine in BaWü ein Rechtsgutachten erstellen lassen, welches zum Schluss kam, dass das Nachtangelverbot rechtswidrig ist. 2019 hat jender Verein eine Spendenaktion gestartet um das nötige Geld für eine Klage zu bekommen. Das bedeutet, das der Verein schon damals zur Klage bereit gewesen wäre, wenn das Ziel erreicht worden wäre. Aber wieso sollte ein Verein dagegen Klagen, wenn es doch die Aufgabe des Verbandes ist, welches ja als Dachverband die Interessen der Angeler durchsetzen sollte!?
Ich habe vor 2-3 Jahren mit Herrn Freiherr von Eyb, damaliger Präsident des LFVBW und MdL ein längeres Gespräch zu diesem Thema gehabt. Er erklärte mir damals, er werde sich dafür einsetzen usw.. Bei der Abstimmung des Landtages zum Aufheben des Nachtangelverbots, hat sich genau jener Herr der Stimme enthalten!!!
Der LVFBW hat doch nur geklagt, weil er Druck von aussen bekommen hat durch andere , die in bälde eine Klage eingereicht hätten!.
Bis vor kurzen war das im Verband doch gar kein Thema. Ich weiß auch aus Gesprächen mit Funktionären des LFVBW das bis vor 2-3 Jahren eine Aufhebung des Nachtangelverbots nicht gewollt war!
Deshalb lieber LFVBW....Ball flach halten und nicht mit fremden Federn schmücken.