Beiträge von Laserbeak

    Vorschau ist richtig.
    Hier ist ein Satz, in dem alle Buchstaben mindestens einmal auftauchen.
    Das er relativ sinnfrei ist...... hm das ist eben so.
    Ein Programmfehler ist das nicht. Das Programm hat eh genug....

    Es scheint aus meiner Sicht ein Hintertürchen zu geben......


    Warum hat die Polizei da mitgemacht ??
    Hier bietet sich ein Schriftstück an, welches diesen Sachverhalt ganz klar in Frage stellt. Dieses als Anfrage an die Polizeidirektion gesendet..........
    Man kann das in diesem Fall am besten als unteteiligter machen, da dann dem Kind kein Schaden entstehen kann.
    Die Angst der Eltern scheint mir unbegründet. Da wird ganz klar Panik gemacht, oder die eigene Bequemlichkeit vorgeschoben. Der SAchverhalt ist dagegen sonnenklar.
    Mein Tip:
    Wer hier unbeteiligt ist, könnte sich über eine Rechtsschutzversicherung einen Rechtsrat beim Anwalt holen. Das klappert mit Sicherheit.
    Jemanden, der so agiert mit Untätigkeit den Rücken zu stärken ist genau das, was unsere Gesellschaft nicht brauchen kann.


    Wo sind die Eltern mit Rückgrat.........



    In diesem Sinne:
    Viel Glück !!!

    Hallo ihr da draussen !!


    Ich habe da mal eine Frage an die Spezies:


    Nach dem langen und kalten Winter haben wir ja jetzt die ersten sonnigen Abschnitte hinter uns (also wir in Nordhessen :D ).
    Bei welcher Wassertemperatur fangen Karpfen eigentlich wieder an zu fressen ? Wann also kommt das Verdauungssystem wieder so richtig in
    Gang ? Sicherlich kann man jetzt schon den einen oder anderen fangen, aber wann kommen die Jungs wieder in Schwung ??
    Und wie macht ihr das beim Fischen ?
    Messt ihr vorher die Temperatur, oder geht es auf Glück los ?
    Wenn ihr denn messt, spezielle Thermometer, oder Muttis Kinderbadewannenmodell ?
    Ich muss zugeben, dass ich mich mit dieser Thematik noch nie wirklich intensiv beschäftigt habe. ABER JETZT !!


    Bis denne..

    Vielleicht wäre der Hinweis von Allroundhunter hilfreich, welche Fischarten es denn sein könnten.
    Bei uns zum Beispiel gibt es keine Hasel. Ich hätte folglich nie darauf getippt. Allerdings bin ich auch keine Konifere, oder wie das heisst..


    Hohoho :-S

    So nun melde ich mich auch zu Wort.
    Zunächst sollte man einmal unterscheiden zwischen Notwendigkeit und Möglichkeit. Mit einem Handy besteht die Möglichkeit jemanden zu informieren, die Notwendigkeit jedoch nicht.
    Diese Informationskette könnte auch anders zustande kommen.
    Und jetzt mal ehrlich:
    Wer von allen Schülern hat je eine Situation erlebt, in der das Handy unabdingbar war ? Und bitte nicht posten: " Ich habe mich auf dem Klo eingeschlossen und vergessen, wo die Tür war.."
    Hier meine ich Notfallsitutionen, die ja angeblich der Grund des Handys auf dem Schulgelände sind.
    Das Handy ist in meinen Augen ein Industrieprodukt der Freizeitgesellschaft, welches es geschafft hat, sich vom Informationsmedium zum Unterhaltungs- und Informationsmedium zu wandeln (in dieser Reihenfolge). Und es hat sich dadurch einen absolut festen Platz in der Gesellschaft erkämpft.


    NOTWENDIG ist es in den seltensten Fällen. Eine kleine Randbemerkung:
    Schüler 16 Jahre, steht auf dem ZOB (Zentraler Omnibus-Bahnhof.... nur für all jene, die nur Abkürzungen wie lol, rotfl, n4p, noobs und nap kennen... :lol: ), also er steht auf dem ZOB, der Bus ist leider schon weg.
    Griff zum Handy, MIST Guthaben alle, Ratlosigkeit und auf zu Fuß nach Hause......14 KM. Ich habe furchtbar gelacht und ihn leider gekränkt.
    Der Witz an der Geschichte ist, dass er Kleingeld in der Tasche hatte, um zu telefonieren und das auf eigentlich jedem ZOB, den ich kenne und auf diesem ist es genauso ein MÜNZTELEFON ist.


    Soviel zum Thema Handy.


    Zum Thema Datenschutz !
    Der Rektor oder was auch immer hat hier rechtswidrig gehandelt und wird sich sicherlich dafür verantworten müssen. Die entsprechenden Elternteile müssen hier nur Anzeige erstatten, aber das scheint ja geschehen zu sein.
    Hier gab es einen Eingriff in die Privatsphäre und zwar massiv, und wie es scheint war auch keine Gefahr im Verzug.
    Also ist auch die Rechtsgrundlage absolut nicht vorhanden.
    Die Eltern sollten sich hier unbedingt mit den durchführenden Beamten der Polizei in Verbindung setzen. Ein Unding, dass die das durchgeführt haben. Oder ist mir da ein Sachverhalt durchgerutscht.
    Übrigens: Ein etwaiger Hinweis des Rektors auf Hausrecht kommt hier nicht zur Anwendung.


    Nur mal so am Rande
    Ich würde hier sehr gern auf dem laufenden gehalten werden.....

    Zum Thema Schirm:
    Ich fand den das letzte Mal nicht wirklich gut verarbeitet.
    Man sollte hier sich wirklich das Preis Leistungs Verhältnis sehen. Will sagen:
    Nicht jammern, wenn der nach 10 Sitzungen den Geist aufgibt.
    Kleiner Tipp am Rande....
    Manchmal hat A****i Die Schirme im "Sommersonderangebot".
    Bogenweite 2,5 m und ähnlicher Preis. Ich meine die sind dann so um die 20 Euronen. Wer warten kann greift dann ein wesentlich besseres preis Leistungs Verhältnis ab.


    Zum Thema Streit im Forum:
    Kann ich nicht wirklich verstehen !
    Wir sitzen alle im selben Boot (nicht wirklich, weil so eine Riesenschale gibts ja gar nicht :lol: ), aber wir diskutieren hier offen und sollten dabei sauber bleiben: Kiddie oder nicht, jeder hat ein Recht auf Info.


    Finde ich jedenfalls. Und wenn mich ein Thread nicht interessiert:
    Meine Maus hat vorne 2 so Dinger, wenn ich da draufdrücke, dann......


    Ich mein ja nur :roll:

    Vermutlich meinst Du Den "Jedermannparagraph".
    Gemeint ist hier der §127 StPO.
    Da wünsche ich schon jetzt viel Spass bei der Anwendung.
    Hier einmal der Text (Ich hoffe in der derzeit gültigen Fassung):
    ---------------------------------------------------------------------------


    (1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. (...)


    Der 'Jedermannparagraph' erlaubt jeder Person die Festnahme (das Festhalten, bis die Polizei kommt) eines Straftäters. Allerdings sind daran zwei Bedingungen geknüpft:


    Auf frischer Tat... bedeutet, daß der Täter bei der Straftat überrascht werden muß. Wenn das Tafelsilber fehlt, darf man seine Gäste nicht solange festhalten bis das Silber wieder da ist. Auch das Wissen, daß eine Person schon öfter in dieser Richtung straffällig wurde oder verdächtiges Äußeres reichen keinesfalls, um sie festzuhalten.


    ...seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann... bedeutet, daß man nur unbekannte Täter festhalten darf, wenn sich ihre Personalien nicht festnehmen lassen. Ertappt man aber einen diebischen Hausmeister, so ist der ja kein Unbekannter.
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    Man beachte den Hinweis auf STRAFTAT. Auch dies ist klar geregelt.
    Ob der Jedermannparagraph hier anwendbar ist, weiss ich nicht. Vielleicht habe wir hier im Forum einen Spezialisten, der sich besser auskennt.
    Wer nämlich unbefugt festgehalten wird, kann durchaus Freiheitsberaubung als Tatbestand geltend machen.
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    Eines zum Schuß:


    Ich halte absolut nichts davon, wenn ein Verein alle seine Mitglieder zu Kontrollorganen macht. Eine AUsnahme hierbei wäre, die gleichzeitige Sicherstellung der Ausbildung aller Mitglieder (so das zweifle ich an dieser Stelle ein wenig an).
    Auch hier wäre ich an der rechtlichen Seite interessiert..........


    Darf das Vereinsmitglied ohne rechtliche Befugnis kontrollieren ?
    Rechtliche Befugnis ist für mich der amtlich ausgestellte Ausweis.



    Wie gesagt meine Meinung.

    Anbrüllen ist Nötigung ??


    Hmm eher nicht denke ich.
    Die Verhältnismäßigkeit der Mittel scheint mir aus meiner Sicht gewahrt, und Sheriff spielen, davon schrieb ich nichts.


    Nur mal so nebenbei.... :oops:

    Zum Thema "Kleinstaaterei":
    Wäre interessant zu wissen, wie es andere Vereine mit den Fischereiaufsehern halten und wie andere Gemeinden dies regeln.


    Wer Erfahrungen gemacht hat, sollte dies hier posten....

    Hmm, wenn das so ist, dann ist es wohl das beste in so einem Fall Zivilcourage zu zeigen.
    So wurde es gemacht und so finde ich es richtig.


    Bleibt zu hoffen, das unsere jungen Angler dieses Verhalten nicht übernehmen. "Rechtsblindheit" gibt es genug, und mangelndes Unrechtsbewusstein auch.
    Wenn man also als Erwachsener diesem Trend nachgibt, muss man sich nicht wundern; darf man auch nicht meckern.


    Ich meckere weiter (und hätte wahrscheinlich den älteren Herrn, der als Opa betitelt wurde mordsmäßig angebrüllt.).
    Kann ich, mach ich, hätte ich auch !!


    So dazu stehe ich.

    Dabei wäre die Lösung recht einfach. Es gilt hier, die Kosten für das Angelgerät einfach enorm hoch zu schrauben.
    Auf das Video bezogen:
    Warum versenkt der Pächter nicht "Blinkerfallen" ?
    In Beton gegossene Moniereisen, von denen nur er die Lage kennt.....
    Zugegeben, ist eine Sauerei, aber das ist der offensichtliche Diebstahl auch.
    Und Unrechtsbewusstsein scheinen einige sehr sehr klein zu schreiben.
    Wenn jedoch nicht einmal unsere Ornungshüter sich dafür interessieren, steht man als Einzelperson sprichwörtlich allein auf weiter Flur.
    Aaaaaaber:
    Man kann sein Recht einklagen und hier zum Beispiel Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen.
    Hier liegt ein Straftatbestand vor, bei dem ein Ordnungshüter nicht, oder nicht angemessen reagiert. Das kann sehr bitter werden, wenn man das
    öffentlich macht.


    Nur so als kleiner Tipp.......


    Ich selber habe lange Zeit in Mecklenburg Vorpommern verbracht. Akls ih in meiner Anfangszeit dieses Verhalten sah, war ich ungemein sauer. Aber ausser mir hat das überhaupt keinen interessiert.
    Tja, da muss man dann halt einen Leserbrief in die Zeitung setzen, in dem auch ganz klar die Reaktion der Polizei beschrieben wird.
    Im Regelfall ruft das dann die Wasserschutzpolizei auf den Plan, DIE DAS SEHR WOHL INTERESSIERT !!


    So feddich, genug geärgert.

    Allein die Kosten-Leistungs Rechnung wirft mich um !!


    5x Angeln für 180 Euronen, und das ist nur die Aufnahmegebühr.
    Die ist im übrigen recht üppig für dieses Gewässer.
    Der Verein muss doch noch andere Gewässer haben, denn nur für einen
    3 Hektar grossen See....
    Der müsste exzellent besetzt sein. Reicht gar nicht.


    Also kurz und gut :


    NIE IM LEBEN !!!


    Ist aber nur meine Meinung.

    frank pollmer:


    Das klingt jetzt so, als hätten die Gemeinden und Kommunen das Recht jeden zu bestellen. Das stimmt so aber nicht ganz. Zumindest ist es gängige Praxis, dass die ortsansässigen Vereine einen Teil ihrer Mitglieder zu entsprechenden Lehrgängen schicken und diese dann bei den Gemeinden gemeldet werden, um als amtlich bestellte Aufseher für bestimmte Gewässerbereiche tätig zu sein. Für die Dauer von 2 Jahren; danach ist der Lehrgang erneut zu absolvieren.


    So und damit nix in den falschen Hals gerät:


    Das ist hier in Hessen so, und ich kenne das auch so aus MVP.
    Wäre ja möglich, dass andere Bundesländer das auch anders regeln.



    :D

    Das sehe ich genauso wie Taxler.
    Kontrollen sind nur von den dazu ermächtigten Personen durchzuführen.
    Die entsprechende Ausbildung wird ja nicht umsonst angeboten, denn die eine oder andere rechtliche Grunbdlage sollte man schon drauhaben.
    Im übrigen ist für Kontrollorgane, bis auf die oben genannten Ausnahmen (Wasserschutzpolizei etc.) das Mitführen des Fischereischeines bei der Durchführung von Kontrollen PFLICHT. Es ist schlichtweg gesetzwidrig Kontrollorgane ohne die dafür erforderliche Ausbildung (wie auch immer die aussieht) einzusetzen.


    Vorstände von Angelvereinen, die dieses dulden oder ermöglichen, sollten sich doch einfach einmal mit den unteren Wasserbehörden der örtlichen Kommunen kurzschließen. Spätestens hier laufen die Beschwerden eines kundigen und kontrollierten Anglers auf. Und dann wünsche ich schon von hier aus viel Spass beim Ortstermin.




    Ich mein ja nur...



    :?