Hallo
Danke euch für die Antworten.
Ich habe mich mal direkt an den Verband gewendet und folgende Antwort bekommen:
"in der Beschreibung werden lediglich die Pachtforderungen des Verpächters beschrieben und soll die betriebliche Fischerei ausschließen. Das bedeutet für Sie keine Einschränkungen im Anfüttern beim Angelvorgang."
Frage wäre also beantwortet