Wie man C&R oder F&F ( Fangen und filetieren) handhabt sollte jedem selbst überlassen sein.
Wenn ich allerdings die Gesetzestexte der meisten Bundesländer so sehe ich da kein Verbot von C&R, solange ich nicht mit dem Vorsatz keinen Fisch zu entnehmen ans Wasser gehe. Und das muss erstmal bewiesen werden.
Für das töten eines Wirbeltiers muss ein vernünftiger Grund vorliegen, im Falle des Angelns halt die Verwertung des Fanges. Somit kann ich doch selbst entscheiden ob mir der Zander nicht einfach zu klein oder groß war, oder ich eigentlich nur Barsch esse. In dem Falle wird es kaum zu einer Verurteilung kommen. Solange ich den Fisch wirklich umgehend zurücksetze wird es schwierig gegenteiliges zu beweisen.
Was hingegen strafbar ist, ist das unnötige oder/und länger anhaltene Qualen zufügen. Und das sahen einige Gerichte bisher mit dem unnötigen messen, wiegen und Fotografieren des Fanges vorm zurücksetzen als erbracht an und sprachen Strafen aus.
Vielleicht irre ich da ja auch, ich bin schließlich kein Jurist, aber ich weiterhin keinen Grund sehen die 50er Schleie die beim Aalangeln beißt oder den 70+ Zander beim Jiggen ins Jenseits zu befördern... Schleie esse ich nicht und 70+ ist mir zu groß für unseren 3 Personenhaushalt.... und bisher damit auch noch nie Probleme, auch nicht bei Publikum an Angelplatz.
P.S: leider gelten wohl in einigen Bundesländern andere Vorschriften, sogar Berlin ist wohl drauf und dran die Entnahme jedes Maßigen Fisches zu verlangen... für mich der absolute Unfug und der beste Weg zu leeren Gewässern beim heute herrschenden Angeldruck.