Grundsätzlich sollte man immer eine Prüfung ablegen um Angeln zu dürfen, Hier liegt aber ein besonderer Fall vor . Das Bremer Stockangelrecht ist ein sehr altes Gesetz und sollte als Kulturgut gesehen und auch erhalten werden. Für mich ist dieser Rot-grüne Vorstoß nur ein weiterer Beweis das es hierbei nicht um Tierschutz sondern nur um gängelung gesetzestreuer Bürger und das umsetzen der Eigenen Agenda geht. Ich selber habe vom Bremer Stockangelrecht nichts. Ich komme aus Baden-Württemberg. Wenn man etwas positive in Sachen Tierschutz ändern möchte könnte man einen Praxistag einführen wo der waidgerechte Umgang mit Fischen angelernt wird. Von einem Verbot dieses wirklich alten und besonderem Gesetz halte ich nichts.