Ein Karpfen, das war mein erster, mit 45 cm. Auf zwei Maiskörner an der Pose knapp über Grund.
Eine wohl größeren hab ich nach 15 Minuten Drill verloren. Ich könnte mich jetzt noch drüber grün und blau ärgern.
Beiträge von Grotius
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Ich hab lediglich ein Gemüsemesser (!) mit einer Klinge von ca. 10 cm dabei. Zum Kiemenrundschnitt reicht das vollkommen aus. Ansonsten hab ich noch ein uraltes Taschenmesser dabei. Mein "gutes" lass ich lieber daheim. Ich hab schon genug Sachen im See versenkt ...
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Für mich ist die Saison beendet. Zum einen gibt es in einigen Gewässern bei mir in der Nähe keine Tageskarten mehr und zum anderen ist es mir schlichtweg zu kalt. Dafür wird die Vorfreude auf die nächste Saison umso größer ...
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@ snoek:
Wie ich oben bereits geschrieben habe, schlage ich tatsächlich jeden Fisch, der nicht aufgrund von Größe oder Jahreszeit geschont ist, ab und verwerte ihn.
Mit dem "möglichst unverletzt zurücksetzen" meine ich zum einen geschonte Fische, zum zweiten bezieht sich das auf die Methode, die auch dem Fisch angemessen sein soll (also z.b. nicht zu kleine Haken, um gegebenenfalls einen geschonten Fisch möglichst gut abhaken zu können), und zum dritten sollte das (nicht für mich) als Regel für alle, die C&R praktizieren, gelten.Wie ich schon gesagt habe, soll die Belastung für den Fisch bzw. seine Leidenszeit möglichst gering und kurz gehalten werden. Das schließt für mich einen Verzicht auf den lebenden Köderfisch mit ein, unabhängig davon, ob er verboten ist oder nicht.
@ Smine:
Deinen Vorschlag, große Köderfische für etwa eine Stunde zu verwenden und sie dann verletzt wieder freizulassen, halte ich für abwegig, denn einem Fisch sein "Lebensrecht" zurückzugeben, nachdem man ihn eine Stunde lang angeködert hat rumschwimmen lassen, ich für mich falsch verstandene Tierliebe.
Nix für ungut!
Florian
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Falls ich mich in Ton vergriffen habe, tut mir das leid, das kommt von der Hitze der Diskusstion. Ich entschuldige mich ausdrücklich dafür. Inhaltlich nehme ich nichts zurück.
Nur noch soviel zur "Waidgerechtigkeit":
Ich weiß, dass das in einem anderen Thread schon diskutiert wird, wo ich auch mit dabei bin. Ich gebe nur zu bedenken, dass dieses Wort nach außen hin, also für Nichtangler, ein relativ starkes Argument ist, denn es stellt die Verantwortlichkeit des Anglers für Fisch und Natur in den Mittelpunkt. Dann wäre es doch schade, wenn wir uns von "außen", also von Nichtanglern, dieses Argument anhand von Einzelbeispielen zerreden lassen. Wenn ihr es mit eurem Gewissen vereinbaren könnt, dann könnt ihr von mir aus gerne in Ländern, in denen es erlaubt ist, mit lebendem KöFi fischen. Ihr müsst es ja nicht unbedingt sagen. Bringt halt eine schlechte Lobby ...
Nix für ungut!
Florian
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@ zanderschreck:
Wenn du mein Posting unter Allgemeines - Waidgerechtigkeit gelesen hast, wirst du mir sicher nicht mehr vorschlagen, meine Angel zu verkaufen. Dort ist nämlich die Rede davon, dass das ganz mit möglichst wenig Leid für den Fisch verbunden sein soll. Das heißt, wenn ich schon angeln will, dann muss ich das mit dem größtmöglichen Respekt der Kreatur gegenüber tun.
Was deine Moderatorentätigkeit angeht:
Ich finde, als verantwortliche Person in diesem Forum hast du auch eine gewisse "Vorbildfunktion" für anderer Angler, gerade jüngere. Das solltest du bei denen Posts bitte berücksichtigen. Wenn sonst kann es schnell heißen "aber der Zanderschreck als Moderator macht das ja auch im Urlaub". -
@ snoek:
Ein Wort voraus: Dein zynischer Tonfall gefällt mir nicht.
- Der Vergleich mit dem Haken und dem Hasen halte ich für abwegig. Wenn ich einen Hasen schneller und schmerzfreier mit einer Schußwaffe töten kann, dann tu ich das.
- Ich entnehme jeden Fisch, den ich fange, aus dem von dir angeführten Grund. Habe ich genug, dann geh ich heim.
- Was du als "deine Waidgerechtigkeit" formulierst, ergibt sich bei mir genauso. Nur die Begründung ist halt anders.
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Wie ich schon mal ein einem anderen Thread betont habe, bedeutet Waidgerechtigkeit, dass ich einem Tier gerecht werde.
Was heißt das nun?
Das heißt, dass ich das Tier erstmal nicht als lebloses Ding, als reines Objekt sehe, sondern es als Mitgeschöpf, Kreatur usw. begreife, das zu Empfindungen, also auch zu Leid fähig ist. Wenn ich nun dieses Tier töten oder fangen will, muss auch darauf Rücksicht nehmen, dem Tier möglichst wenig Leid zuzufügen. Auch wenn Fische keine Schmerzen empfinden, so gibt es für sie doch etwas wie Stress. Deshalb habe ich meine Methode, den Fisch zu fangen und gegebenenfalls zu töten, dem anzupassen. Es geht also darum, dass der Fisch möglichst wenig leidet bzw. möglichst unverletzt wieder zurückgesetzt wird.
Dies ist meine Definition von Waidgerechtigkeit. Das hat mit Traditionen durchaus zu tun, denn dass ich ein Tier als Mitgeschöpf oder empfindendes Wesen begreife, ist in meinen Augen Ausdruck der christlich-abendländischen Kulturtradition. Und diese Tradition stellt auch den Hintergrund für die Gesetzgebung da, wo daher für mich nicht ganz unverständlicherweise steht, dass einem Tier ohne vernünftigen Grund kein länger andauerndes Leid zugefügt werden darf.
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Zitat von snoek
Zwecks der Waidgerechtigkeit sag ich hier (und steh dazu): für mich ist waidgerecht, was erlaubt ist und wenn das in Italien der lebende Köfi ist, dann ist das in dieser Situation für mich waidgerecht und das lass ich mir auch von Dir nicht verbieten.Ich verbiete hier gar nichts, will aber nur darauf hinweisen, dass "waidgerecht" eigentlich heißt, dass die Methode dem Tier gerecht sein muss. Das hat mit Gesetzen gar nichts zu tun. Sag von mir aus "Ich verhalte mich gesetzeskonform", denn deine Argumentation schließt ja gerade aus, dass du dem Tier gerecht wirst, sondern nur dem Gesetz. Denn ob das Tier nun leidet oder nicht, daran haben die Gesetz wohl nicht den geringsten Anteil.
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Die Beachtung von Gesetzen macht noch lange keine ethische Einstellung aus. Und ohne Ethik kommen wir beim Angeln leider auch nicht aus, lieber Snoek. Dass bei einer ethischen Diskussion recht unterschiedliche Ergebnisse rauskommen können, geb ich gerne zu. Das ist aber noch kein Grund, auf die Diskussion zu verzichten.
Von allen, die hier bekennen, im In- oder Ausland mit lebendem Köderfisch zu angeln, will ich bitte das Wort "Waidgerechtigkeit" nicht mehr hören.
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Jetzt mögen mich vielleicht die Spezialisten verprügeln, aber ich fisch mit einer Karpfenrute auf Schleie. Und das hat folgende Bewandtnis: Ich hab dieses Jahr am Samstag vor Pfingsten meine erste Schleie gefangen mit einer sehr leichten Rute. Am Dienstag nach Pfingsten war ich dann wieder an der selben Stelle, mit der selben Rute, doch diesmal hing keine Schleie dran, sondern ein Karpfen, der mir nach 15 Minuten Drill im Wasser das Vorfach zerlegt hat. Karpfen kann mal halt nie ausschließen beim Schleienangeln. Seitdem hab ich - dank Andals Rat - eine Karpfenrute mit ordentlicher Rolle, damit mir das nicht noch einmal passiert. Gerade wenn du mit Pose angeln willst, ist die Rute ja ziemlich egal (find ich zumindest).
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@ reverend:
Ob du es glaubst oder nicht, es gibt Leute, die sich hier im Forum bereits damit gebrüstet haben, mit lebendem KöFi zu fischen. Schau mal im Raubfischforum unter dem Thread "Zander Fischen mit lebenden Köfis!!!" nach, das ist auf Seite 8 im Raubfischforum. Da kann man nur noch mit dem Kopf schütteln.
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Ich kenne niemanden, der mit lebendem KöFi fischt. Wäre auch wirklich nicht ratsam, weil ich hätte wohl keine Probleme damit, ihn anzuzeigen, wenn er darauf angesprochen trotzdem weitermachen würde.
So viel Respekt vor dem Fisch muss sein. Ich glaub auch nicht, dass es einen Verein gibt, der das toleriert. Interessant in diesem Zusammenhang ist aber, dass auf manchen Tageskarten ausdrücklich steht, dass nur der tote Köderfisch erlaubt ist. Als wäre das eine Sonderregelung für das Gewässer ... -
Das Säuern dient ja nicht in erster Linie dem Geschmack, sondern das Fischeiweiß reagiert mit der Säure und wird so besser gebunden. Filets fallen dann z.B. nicht so schnell auseinander.
Zitronensaft mach ich allerdings auch nicht, der überton schnell mal den Fischgeschmack. Ich nehm dann lieber ein bisschen Essig, aber selbstverständlich nur ganz sparsam.
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Nein, denn an dem Gewässer, das ich beangle, ist es verboten. Damit ist die Frage erledigt. Ich fange mir also so viele, wie ich wahrscheinlich brauchen werde, schlage sie ab und die, die ich nicht braucht, kommen in den Gefrierschrank fürs nächste Mal. Da liegen allerdings schon ziemlich viele!
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Und was wurde aus dir und dem Mädel? Hat dich der Schwiegervater in spe überhaupt in die Familie gelassen oder wollte er der größte Angler bleiben?
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Ich bin mir nicht sicher, ob die Heraufsetzung des Schonmaßes bei Hechten was bringen würde. Das Problem bei der natürlichen Fortpflanzung liegt nämlich in erster Linie nicht darin, dass es zu wenig laichfähige Hechte gibt, sondern dass die geeigneten Laichplätze fehlen in Form überschwemmter Wiesen z.B. Wenn das gegeben wäre und dann sich immer noch kein natürlicher Hechtnachwuchs einstellt, dann wäre eine Heraufsetzung des Schonmaßes sinnvoll. Die meisten Gewässer, die ich beangle, haben das Maß auch schon auf 60 cm.
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