Bei meinem ersten Schein hatte ich keine Probleme. Aber inzwischen wurde mir der Geldbeutel gestohlen, in dem dummerweise auch mein Fischereischein drin war.
Dazu muss ich anmerken, dass ich vor etwa einem Jahr meinen Erstwohnsitz von H* (über den genauen Namen hüllen wir den Mantel des Schweigens) nach München verlegt habe.
1. Ich rufe in München beim Kreisverwaltungsreferat, Abteilung Jagd- und Fischereiangelegenheiten, an und sage, dass ich keinen Fischereischein mehr habe. Da mein Fischereischein aber nicht in München, sondern in H* ausgestellt worden ist, ist München nicht für mich zuständig, sondern H*, wie ich erfahre.
2. Ich rufe auf der Gemeindeverwaltung von H* an und bekomme als Information, dass München für mich zuständig ist. Als ich widerspreche, verspricht mir der Herr von der Gemeindeverwaltung, sich über diesen Fall beim zuständigen Landratsamt zu erkundigen.
3. Ich rufe beim Kreisverwaltungsreferat in München an und sage, dass H* nicht mehr für mich zuständig ist. Als Antwort erhalte ich, dass es hier nicht um eine Neuausstellung geht, sondern um eine Zweitschrift, die nur von der Gemeinde, die den Schein schon einmal ausgestellt hat, angefertigt werden kann.
4. Ich rufe noch einmal in H* an und erkläre, dass ich eine Zweitschrift brauche. Daraufhin erhalte ich die Nummer von Herrn F* aus dem Landratsamt, die ich an das Kreisverwaltungsreferat in München weitergeben soll, damit sich die Beamten über meinen Fall unterhalten können. Ich erhalte auch das Angebot, dass mir die Gemeinde H* bestätigt, dass ich die Fischereiabgabe schon vor zwei Jahren auf Lebenszeit bezahlt habe.
5. Ich rufe im Kreisverwaltungsreferat in München an und gebe ihnen die Nummer von Herrn F*. Der Anruf dort bringt allerdings nichts ein, denn Herr F* behauptet, ich hätte gar keinen Fischereischein von ihm bekommen. Hab ich auch nicht, denn er sitzt ja nicht in der Gemeinde.
6. Ich rufe wieder im Kreisverwaltungsreferat in München an, die inzwischen auch mit der Gemeinde H* telefoniert haben. Nun endlich ergibt sich eine Lösung. Die Gemeinde H* bestätigt, dass ich die Fischereiabgabe gezahlt habe. Mit dieser Bestätigung gehe ich in München auf das Kreisverwaltungsreferat und erhalte einen neuen Fischereischein.
7. Ich habe mindestens einen Arbeitsplatz gerettet.
8. Nach so viel Stress muss ich erst einmal angeln gehen.