Dankeschön!!! Jetzt weiß ich wieder ein bisschen mehr!
ZitatWeil du dir als Inhaber des Fischereischeins, sofern du an einem Gewässer fischereiberechtigt bist, auch - soweit nicht geschützt - andere Tiere als Fische, die Gegenstand des Fischereirechts sind (z.B. Krebse, Muscheln) aneignen darfst und zu deren Hege verpflichtet bist.
Krebse und Muscheln sind soweit ich weiß bei uns Geschützt darum habe ich daran garnicht gedacht!
würde aber auch nie eines von beiden fischen ist nämlich nicht so mein Geschmack!