Zitat:
Welche Gebühren fallen an?
Für die Erteilung des Fischereischeines wird eine einmalige Gebühr von 10,00 Euro erhoben.
Für die Ausstellung oder Verlängerung des Urlauberfischereischeins wird eine Gebühr von 10,00 Euro erhoben.
Zusätzlich wird eine Fischereiabgabe in Höhe von 10,00 Euro jährlich erhoben (auch von Inhabern eines Urlauberfischerscheins sowie von Inhabern gültiger Fischereischeine anderer Bundesländer).
An wen muss ich mich wenden?
An eine beliebige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt, Bürgerbüro) oder an eine Außenstelle des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) , wenn Sie einen Fischereischein, einen Urlauberfischereischein beantragen oder eine Fischereiabgabemarke erwerben möchten.
Ergänzungsscheine für die Abgabemarke für Fischereischeininhaber anderer Bundeslädner werden dort ebenfalls bereit gehalten.
Der Ministerpräsident
des Landes Schleswig-Holstein
http://zufish.schleswig-holste…5cec1361d23b9c1b6697&fs=0
*sonnenkind