Geschrieben: 27.10.2005 - 7:16 Titel:
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hört! hört! unglaublich aber wahr...
Ein Fischerei-Prüfungszeugnis brauchen Sie nicht, wenn Sie
1. ...
2. einen "Stockangelschein" beantragen und 18 Jahre alt sind (Diese "Bremensie" geht auf ein Jahrhunderte altes Stockangelrecht zurück, auf das das Fischereigesetz von 1991 Rücksicht genommen hat. Dieses Recht steht nur Bremer Bürgern zu und gilt auch nur im Land Bremen.) Er berechtigt zum Angeln mit höchstens 2 Stockangeln in
der Weser im Land Bremen,
der Kleinen Weser
der Lesum flussaufwärts bis zur Burger Straßenbrücke und
dem tiedeabhängigen Teil der Geeste.
(Sind Sie noch nicht 18 Jahre alt, brauchen Sie auch für die Stockangelei einen "normalen" Fischereischein und müssen die dafür erforderlichen Voraussetzungen erfüllen).
ja!ja! die bremer...!