Beiträge von _-ALLROUNDER-_

    Also ich hab gestimmt, dass ich keins hab und auch keins brauche,
    da ich bei meinen Gewässern und meinen Angelarten keinen Bedarf dafür sehe.
    Ich kann mir aber gut vorstellen, dass wenn man wie du im Bodensee fischt, so ein Gerät wirklich nützlich ist um seine Angelstellen wiederzufinden!


    Kannst ja mal berichten ob es funktioniert wenn du's hast.



    Gruß


    _-ALLROUNDER-_

    Zitat von man_of_fishing

    ..... Vorallem lassen die momentanen Wetterverhältnisse eh kein Richtigen Test zu....


    Würd ich nicht sagen...
    Lass den Bissanzeiger einfach mal ne Nacht draußen stehen,
    wenn er Morgens noch funktioniert taugt er was... ;)
    :lol: :lol: :lol:



    Gruß


    _-ALLROUNDER-_

    Zitat von _-ALLROUNDER-_

    Warum haben katholische Kirchen rote Dächer und evangelische Kirchen schwarze Dächer???


    Also nochmal letzte Chance! Dann wird gelöst!


    Reverend hau rein! Des musst du doch wissen... ;)



    Gruß


    _-ALLROUNDER-_


    Muss mich wohl etwas entschärfen, hab ich gemerkt als ichs nochmal durchgelesen hab.


    Also bevor Streit aufkommt: Ich hab damit gemeint, dass es vielleicht besser gewesen wäre, die Antwort etwas mehr auszuformulieren als auf einer Zeile.
    Wenn ich den Text falsch interpretiert hab tuts mir leid.
    Aber deine Antwort (tinca) ist wohl auch keine große Hilfe wenn du nicht etwas mehr dazu schreibst.


    Ziemlich schwer sich ohne den anderen zu sehen (Mimik etc.) korrekt auszudrücken.... :roll:



    Back to topic:


    Ich hab nochmal nachgeschaut und hab vom VDSF diesen hier gefunden:


    "Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I, S. 776, vom 28. Dezember 1990
    (zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des hessischen Fischereirechtes und weiterer Rechtsvorschriften vom 01. Oktober 2002, Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I, vom 09. Oktober 2002, S. 614):
    .
    .
    .
    VIERTER TEIL


    Fischereischein und Erlaubnisschein zum Fischfang



    § 25
    Fischereischeinpflicht


    (1) Wer den Fischfang ausübt, muß einen auf seinen Namen lautenden, mit Lichtbild versehenen Fischereischein bei sich führen und diesen auf Verlangen den Aufsichtspersonen nach § 47 Abs. 1, den Beamten der Fischereibehörden, den Fischereiberechtigten und den Fischereipächtern vorzeigen.


    (2) Wer volljährig und zum Fischfang berechtigt ist, kann sich von weiteren Personen unterstützen lassen, von denen jedoch nur eine den Fischfang mit der Handangel ausüben darf.


    ...


    § 26
    Jugendfischereischein


    Jugendliche, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, dürfen unter Aufsicht einer volljährigen Person, die im Besitz eines Fischereischeines ist, den Fischfang mit einem Jugendfischereischein ausüben.
    ...


    § 28
    Fischerprüfung


    (1) Ein Fischereischein kann unbeschadet des § 26 erstmals erteilt werden, wenn der Antragsteller das vierzehnte Lebensjahr vollendet hat und nachweist, dass er eine Fischerprüfung bestanden hat. In der Prüfung hat er ausreichende Kenntnisse über die Arten der Fische, die Hege der Fischbestände und Pflege der Fischgewässer, die Fanggeräte und deren Gebrauch, die Behandlung gefangener Fische und die fischereirechtlichen, tierschutzrechtlichen und naturschutzrechtlichen Vorschriften nachzuweisen. Der hessischen Fischerprüfung stehen staatliche oder staatlich anerkannte Fischerprüfungen der anderen Bundesländer gleich.


    (2) Von der Ablegung der Fischerprüfung sind befreit:


    1. Jugendliche für die Erteilung eines Jugendfischereischeines, ... "


    Quelle: Landesverband Hessen

    Das heißt doch, dass man erst ab 16 alleine gehen darf ( "...unbeschadet § 26..."), zuvor braucht man unabhängig vom Jugendschein eine volljährige Aufsichtsperson mit Fischereischein!?

    So viele Scheine ... (fast wie an der Uni... :lol: )


    Also korrigiert mich, wenn ich falsch liege!



    Tinca: Ich hoff du verstehst mich.? Wenn nicht PN. OK?



    Gruß


    _-ALLROUNDER-_

    Zitat von Zanderschreck

    ....
    Es sollte mal jemand probieren, bis jetzt ist noch alles graue Therorie.....


    Warum sollte es jemand probieren? :roll:
    Es klappt doch gut mit den "alten" Methoden.
    Nur damit Händler was neues verkaufen können muss doch nix neues her, solange die alten Methoden funktionieren.


    Damit ich nicht falsch verstanden werde:
    Ich bin für Weiterentwicklung im Tacklebereich,
    aber nur wenn an der richtigen Stelle entwickelt wird,
    also an den Schwachstellen.



    Gruß


    _-ALLROUNDER-_

    Zitat von allrounderMartin

    (2) Bis zur Vollendung des vierzehnten Lebensjahres dürfen Jugendfischereischeininhaber die Fischerei nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers ausüben.........



    Das würde ja heissen, dass ich schon alleine als Fünfzehnjähriger mit meinem Freund, einem Sechzehnjährigen, der auch angelt und auch im Besitz eines Fischereischeins ist, fischen gehen dürfte, oder?


    Frage beantwortet? ;) Dein Freund ist leider noch nicht 18...



    Gruß


    _-ALLROUNDER-_

    Kuhno:
    Die Schlaufen gehen doch nicht auf!
    Wenn doch kannst duch auch die "Chirurgenschlaufe" binden,
    d.h. eine doppelte Schlaufe.
    Das mit dem Schrot würd ich nicht machen!



    Gruß


    _-ALLROUNDER-_

    Dann ist das mit den Probewürfen natürlich auch etwas einfacher... :)


    Wenn ich Händler wär und du hättest das bei mir investiert, was du in dein Tackle gesteck hast, würd ich dich zum Probewerfen zwingen :lol: ;)



    Gruß


    _-ALLROUNDER-_

    Eine Möglichkeit wär den Waggler nach unten zum Wirbel nochmal abzustoppen, dass die Spitze des Wagglers über dem Wirbel liegt.


    Eine andere Fehlerquelle ist möglicherweise das verwendete Bleischema, also die Anordnung der Schrote.
    Wenn da der Wurm drin ist gibts auch ständig Verkriesknaddelungen ;)


    Kanns daran liegen?



    Gruß


    _-ALLROUNDER-_